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Experten-Antwort

EM-Rente und Minijob

von gast1219.11.2012 | 12:45
1686 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, die Minijobgrenze erhöht sich 2013 auf 450€. Bleiben dann auch 450€ unschädlich bei einer vollen EM-Rente, sprich keine Rentenkürzung? Bleibt die Regelung, dass zwei Mal im Jahr das Doppelte also jetzt dann 900€ ausgezahlt werden können? Grüsse gast12

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Fragestellung von "Biketom" samt der nachfolgenden Antworten:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Die Hinzuverdienstgrenze soll auf 450,00 Euro angehoben werden. In Kraft ist das Gesetz allerdings noch nicht (siehe hierzu auch die Antwort von "Gigi").

Die Regelung der rentenunschädlichen Möglichkeit des Hinzuverdienstes bis zur doppelten Höhe für zwei Kalendermonate pro Kalenderjahr wird (soweit die geplante Regelung in Kraft treten wird) bestehen bleiben.

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1 Antworten

Gigiam 19.11.2012 | 13:14
Hallo gast12, wenn das Gesetz tatsächlich kommt: ja. Warten wir zunächst einmal die Sitzung des Bundesrates an diesem Freitag ab. (siehe auch verschiedene Beiträge hier im Forum in den letzten Tagen) Gigi
Deutsche Rentenversicherung
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