Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente und Minijob

von Christl15.10.2010 | 17:41
2093 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe seit 5 Jahren volle EM-Rente (bisher 2xverlängert). Nun hat mir ein Bekannter angeboten 2 Stunden wöchentlich bei ihm zu arbeiten. Lt. meinem Bescheid darf ich zwar 400 Euro dazuverdienen, aber ich habe nun auch schon in anderen Foren gelesen, daß die Rentenversicherung dann versucht, die Rente zu streichen, weil wenn man zwei Stunden arbeiten kann, man ja evtl auch mehr arbeiten könnte. Ist das richtig? Wenn ja, wieso gibts dann die Hinzuverdienstgrenzen? Für mich wäre dieser Job doch eine kleine Abwechslung und Vorbereitung auf die Zeit nach der Rente. Ich hoffe ja, daß bis zum auslaufen der jetzigen Befristung mein Gesundheitszustand so ist, daß ich wenigstens wieder einen 400Euro Job machen könnte. Aber nun weiß ich nicht so recht, ob ich das riskieren soll, denn wegen der 80 Euro im Monat eine volle EM-Rente zu verlieren, wäre ein finanzielles Desaster. Mit freundlichem Gruß Christl

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2010 | 16:31

Dem Beitrag von Klemens kann grundsätzlich zugestimmt werden.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung prüft der Rentenversicherungsträger, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung noch weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies ist unabhängig von der Prüfung immer dann der Fall, wenn die ausgeübte Beschäftigung unter 3 Stunden täglich erfolgt.

Ihr Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht somit weiterhin.

Bitte lassen Sie sich zur –Beruhigung- vor Aufnahme Ihrer gewünschten Tätigkeit dies schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bestätigen.

5 Antworten

Klemensam 15.10.2010 | 18:12
Bei einer vollen EM-Rente können Sie - ohne wenn und aber - bis zu 400 Euro monatlich rentenunschädlich dazuverdienen. 2x pro Jahr kann diese Grenze sogar um das doppelte überschritten werden. Im Rentenbescheid wird ja ausdrücklich auf diese Möglichkeit des Hinzuverdienstens im Rahmen der 400 Euro Regelung hingewiesen. Zu beachten ist dabei natürlich, das die tägliche Arbeitszeit 3 Stunden nicht übersteigen darf. Dies ist ja Voraussetzung dafür, das die volle EM-Rente überhaupt genehmigt wurde und auch weiterhin bestehen bleibt. Stammtischparolen nachdem - bei Einhaltung dieser Regeln ! - die Rente gestrichen werden könnte entbehren jeglicher Grundlage und sind einfach nur Blödsinn ! Allenfalls bei Überschreitung dieser 3 Stundengrenze und wenn die RV davon Kenntnis erhielte, k ö n n t e seitens der RV eine Rentenüberprüfung eingeleitet werden. Dieses Verfahren könnte dann zu dem Ergebnis der Besserung der Erwerbsfähigkeit kommen und damit z.b. zur Herabstufung in eine teilweise EM-Rente oder natürlich auch zum kompletten Entzug der EM-Rente führen.
Christlam 15.10.2010 | 19:59
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, das hatte ich gehofft, daß diese Horrorgeschichten nur Blödsinn sind. Also kann ich ganz unschädlich für die Rente versuchen die zwei Stunden wöchentlich zu arbeiten. Das ist sehr gut. Und das muß ich beim Rentenversicherungsträger melden? Oder ist ein Zusatzverdienst unter der 400 Euro Grenze nicht zu melden?
Klemensam 15.10.2010 | 20:18
JEDER Hinzuverdienst ist der RV unverzüglich zu melden.
Christlam 18.10.2010 | 12:44
Hallo, jetzt muß ich doch noch berichten: War heute bei einer Kontrolluntersuchung beim Arzt, habe dort erzählt, daß ich es mit diesem Minijob versuchen möchte. Der hat mir ganz entsetzt abgeraten, weil er hätte schon ein paar Patienten gehabt, da kam dann kurz drauf sofort eine Überprüfung der EM-Rente und bei einem Großteil wurde sie daraufhin auch tatsächlich entzogen. Obwohl das angeblich auch nur so kleine Nebentätigkeiten waren. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß diese armen Menschen eine Wunderheilung hatten. Die hatten doch vorher die EM-Rente auch nicht aus Spaß. Und das macht mir jetzt Angst, das ist ja nun keine "Stammtischparole". Der Mann kennt seine Patienten ja persönlich! Ich versteh das wirklich nicht, wieso macht man sowas: erst einen 400 Euro Nebenverdienst genehmigen und dann wegen ein paar Stunden die Woche sofort erklären, daß die Menschen, die vorher voll erwerbsgemindert waren, auf einmal wieder voll erwerbsfähig sein sollen. Mit freundlichem Gruß Christl
Klemensam 18.10.2010 | 16:24
Dann glauben Sie doch das was ihr Arzt ihnen erzählt und nehmen eben keinen 400 Euro Job an...... Das sind sie auf der 100% sicheren Seite. Allerdings ist es unverständlich, das man das was die Rentenversicherung schwarz auf weiß auf dem Rentenbescheid bezüglich der 400 Euro Hinzuverdienstmöglichkeiten schreibt und was gestezlich festgelegt ist , nicht glaubt... Mehr kann man dazu nicht sagen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026