Hallo,
ein Versicherter hat für die Zeiten zwischen dem 17 und den 26 Lebensjahr keine Beitragszeiten (Ausbildungszeit: Abi, Studium) Danach hat er durchschnittlich 1,5 Rentenpunkte im Jahr. Wenn er mit 40 in teilweise Erwerbsminderungsrente gegangen würde.
Wie würde sich die Ausbildungszeit ab 17 ohne Beiträge auf die teilerwerbsrente auswirken?
Wie wirken sich ein Hinzuverdienst bis knapp über dem Durchschnittsgehalt auf eine spätere Altersrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente aus. Diese würde sich dann aus der doppelten bisherigen Teilrente und einem kleinen plus zusammengesetzt? Oder ist die Berechnung anders? Oder würde ein neuer Rentenfall mit neuer Zurechnungszeit entstehen? Kann es zur Senkung der EMrente kommen, da während Teilrentenbezug weniger eingezahlt wurde?
Könnte der Versicherte während der teilweisen Erwerbsminderung für einen Teil der Ausbildungszeit Nachzahlungen vornehmen?
Wie wirken sich diese auf eine Altersrente oder eine volle Erwerbsrente aus, wenn mindestens für 1,5 Punkte (oder 1/12 von 1,5 Rentenpunkten pro Monat Ausbildungszeit) nachgezählt würden?
Kann die Nachzahlung nach Eintritt einer voller Erwerbsminderung bis zum 45 Lebensjahr erfolgen. Wenn ja, macht das Sinn?
Viele Grüße