Hallo sunny1,
sofern Sie bis Dezember 2010 in den letzten 5 Jahren davor durchgehend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, besteht der Erwerbsminderungsschutz längstens bis Dezember 2012. Ab Januar 2013 müssten dann weitere Pflichtbeiträge eingezahlt werden, um diesen Schutz weiterhin zu gewährleisten.
Dies kann auch über einen Minijob mit einer Aufstockung von zur Zeit 4,6 % geschehen. Freiwillige Beiträge sind nur in bestimmten Fallkonstellationen sinnvoll und könnten in Ihrem Fall ohnehin nicht mehr rückwirkend gezahlt werden.
Sollten Sie mit Erreichen Ihres 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, hätte diese einen Abschlag zur Folge, der individuell nach dem Geburtsjahrgang ermittelt wird. Wenn Sie beispielsweise dem Geburtsjahrgang 1957 angehören, wäre ein Abschlag von 10,5 % zu berücksichtigen.
Um eine Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten, ist es erforderlich, dass 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden müsen. Hierzu zählen nicht nur Beitragszeiten als auch beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten).
Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.