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Experten-Antwort

EM-Rente und nicht berufstätig

von sunny116.06.2012 | 17:28
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9 Antworten

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Ich, weiblich, 55 Jahre Habe Ende 2010 freiwillig meine berufliche Tätigkeit beendet. Habe bis dahin 37 Versicherungsjahre. Nach derzeitigen Bedingungen könnte ich also mit 63 Jahren und entsprechendem Abschlag die Rente für langjährig Versicherte beziehen. Wegen der EM-Rente wurde mir gesagt, wenn man 2 Jahre nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlt, dann ist für diese Rentenart kein Anspruch mehr da. Sollte ich also ab 2013 ev. einen Minijob annehmen oder freiwillig einzahlen oder bringt eine EM-Rente sowieso nicht viel.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sunny1,

sofern Sie bis Dezember 2010 in den letzten 5 Jahren davor durchgehend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, besteht der Erwerbsminderungsschutz längstens bis Dezember 2012. Ab Januar 2013 müssten dann weitere Pflichtbeiträge eingezahlt werden, um diesen Schutz weiterhin zu gewährleisten.

Dies kann auch über einen Minijob mit einer Aufstockung von zur Zeit 4,6 % geschehen. Freiwillige Beiträge sind nur in bestimmten Fallkonstellationen sinnvoll und könnten in Ihrem Fall ohnehin nicht mehr rückwirkend gezahlt werden.

Sollten Sie mit Erreichen Ihres 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, hätte diese einen Abschlag zur Folge, der individuell nach dem Geburtsjahrgang ermittelt wird. Wenn Sie beispielsweise dem Geburtsjahrgang 1957 angehören, wäre ein Abschlag von 10,5 % zu berücksichtigen.

Um eine Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten, ist es erforderlich, dass 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden müsen. Hierzu zählen nicht nur Beitragszeiten als auch beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten).

Wir empfehlen Ihnen eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Freddy1954am 16.06.2012 | 20:26
Hallo Wenn Sie bis zum 1984 die erforderlichen 5 Jahre eingezahlt haben und seitdem ununterbrochen bei der Rentenversicherung gemeldet waren, haben Sie die versicherungsrechtlichen Bedingungen für eine EM Rente erfüllt. Sie dürfen aber keine Unterbrechung im Versicherungsverlauf haben.Es spielt aber keine Rolle ob Sie Beiträge gezahlt haben oder nicht. Bei mir war es genau so. Natürlich müssen Sie auch noch einige gesundheitlichen Probleme nachweisen, und das ist meistens das größere Problem. Trotzdem versuchen !
Freddy1954am 16.06.2012 | 20:33
Nachtrag Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine halbe EM Rente,da Sie vor 1961 geboren sind. Die nennt sich halt nur Rente wegen Berufsunfähigkeit. Die bekommen Sie schon wenn Sie nur noch 3 bis unter 6 Std am Tag arbeiten dürfen.
Ursulaam 16.06.2012 | 21:38
Was eine EM-Rente auf alle Fälle bringt,ist ein lebenslanger Abschlag von 10,8 %. Und außerdem ist die Voraussetzung,daß in den letzten 60 Monaten 36 Monate Pflichbeiträge geleistet wurden. Aber grundsätzlich setzt eine EM-Rente eine entsprechende erwerbsunfähigkeit voraus,die dementsprechend von der DRV meist durch Gutachter festgestellt wird. Da geht es nicht danach,was für sie am geschicktesten wäre,das ist ja kein Wunschkozert!
Rosannaam 17.06.2012 | 20:16
Hallo Sunny1, Sie verwechseln da etwas, und zwar die Altersrente für langjährig Versicherte (die können Sie frühestens mit 63 Jahren mit Abschlag - s. Rentenbeginnrechner auf der Seite der DRV) mit der Erwerbsminderungsrente. Die Wartezeit für die AR von 35 Jahren erfüllen Sie. Da Sie wohl jetzt noch nicht erwerbsgemindert sind, wissen Sie ja auch nicht, ob Sie dies mit 63 Jahren sind! Also NUR um auf eine EM-Rente zum 63. Lebensjahr "hinzuarbeiten", wären Ihre Bedenken irrelevant. Sofern Sie aber das Risiko, VOR dem 63. LJ. in eine EM-Rente gehen zu müssen, gering halten wollen, sollten Sie sobald wie möglich (nicht erst 2013) zumindest einen Minijob annehmen und AUF DIE VERSICHERUNGSFREIHEIT VERZICHTEN. Es werden dann vollwertige Pflichtbeiträge für kleines Geld entrichtet, die den EM-Schutz wieder aufrecht erhalten. Allerdings würde erst nach Entrichtung von 36 Pflichtbeiträgen der Versicherungsschutz für eine EM-Rente wieder bestehen. Lassen Sie sich ggfls. bei der DRV persnlich beraten. MfG Rosanna.
Rosannaam 17.06.2012 | 20:22
Zitat von Freddy1954 anzeigenausblenden
Sorry, aber sunny1 hat eben nicht ununterbrochen in die RV eingezahl, sondern nur bis 2010! Und dass es keine Rolle spielt, ob Beiträge gezahlt wurden oder nicht, ist leider auch nicht richtig (formuliert). Auch Anrechnungszeiten, für die keine Pflichtbeiträge gezahlt wurrden, verlängern den 5-Jahreszeitraum. Bei sunny1 ist dies aber offensichtlich nicht der Fall. Also solche Antworten verwirren mehr als dass sie helfen.
Freddy1954am 18.06.2012 | 10:18
hallo rosanna sie hat aber ja schon vor 1984 die erforderlichen 5 jahre eingezahlt und damit sind die versicherungsrechtlichen voraussetzungen erfuellt. sie muss nur seitdem ohne unterbrechung bei der rva gemeldet sein.ich habe auch nicht immer eingezahlt,war aber immer gemeldet. ich war auch mehrere jahre arbeitslos ohne geld erhalten zu haben.trotzdem weiter bei der rva gemeldet.habe 4 jahre vor der em rente nicht 1 cent eingezahlt.
Rosannaam 18.06.2012 | 23:15
Zitat von Freddy1954 anzeigenausblenden
Nein, die Wartezeit von 5 Jahren ist zwar erfüllt, aber die ZUSÄTZLICHEN Voraussetzungen nicht! Die ununterbrochene Versicherung besteht NICHT. Arbeitslosigkeit OHNE Leistungsbezug ist eine Anrechnungszeit und diese verlängert den 5-Jahreszeitraum (wie bereits beschrieben). In diesem Fall muß nichts eingezahlt worden sein; das war wohl bei Ihnen der Fall. Hier wurden aber seit Ende 2010 bzw. ab 2011 gar keine Zeiten zurückgelegt. Deshalb war die Auskunft leider falsch.
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