Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente und Rente der BG

von Friedolin24.05.2012 | 08:40
2032 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich beziehe eine volle unbefristete EM Rente. Habe 30 Jahre mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet.Jetzt sieht es so aus,als wären meine gesundheitlichen Probleme aufgrund des Umganges mit diesen Chemikalien entstanden. Frage : Macht es Sinn in dieser Sache nachzuhaken um auch noch eine Teilrente von der Berufsgenossenschaft zu erhalten ? Oder wird die Rente bei Anerkennung einer Berufskrankheit nur von der BG gezahlt, und möglicherweise noch weniger ? Meine derzeitige EM Rente ist nicht besonders hoch. Ich möchte aber auch keine schlafenden Hunde bzw.Sachbearbeiter wecken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Friedolin,

zur Abklärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Rente der Berufsgenossenschaft besteht und ob diese ggf. rückwirkend bewilligt wird, setzten Sie sich bitte mit der gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung. Erste Auskünfte können Sie auch über die kostenlose Hotline der gesetzlichen Unfallversicherung, unter der Telefonnummer 0800 6050404, erhalten. Bei Bedarf wird man Sie sicherlich gern auch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleiten.

Ergibt sich ein Anspruch auf eine Unfallrente, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen. Gegebenfalls führt dies zu einer Anrechnung auf Ihre gesetzliche Rente. Aber insgesamt (also beide Renten zusammen) sollten sich für Sie keine Nachteile ergeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

oder soam 24.05.2012 | 10:16
Was haben Sie beim Antrag auf EM-Rente denn auf die Frage geantwortet, ob evtl. eine Berufskrankheit Grund für die EM sein könnte - oder haben da Sie selbst geschlafen? Und bei der Lage: 'Jetzt sieht es so aus,als wären ...' kann sich eine Entscheidung der BG ganz schön hinziehen - was die Höhe der Rente/n angeht können Sie eigentlich nichts verlieren - allenfalls die Nerven im Laufe des Verfahrens. Zahlt die BG tatsächlich eines Tages, dann wird Ihnen unter dem Strich vmtl. mehr bleiben, selbst wenn ein Teil der gRV-Rente zum Ruhen kommt!
Sozialröchler?am 24.05.2012 | 21:39
SOZIam 29.05.2012 | 16:59
Hallo Ich will keinem seinen elan rauben aber sie werden es sehr schwer haben, darum lesen sie erstmal da. abekra, berufskrankheiten.de und viele mehr, selbst mein kollege dem sie in afganistan ein bein amputiert haben versagen die eine rente! für radar opfer soll eine stiftunggeschaffen werden,es reicht diese seite zu lesenhttp://www.berufserkrankungen-siegerland.de/ http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026