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Experten-Antwort

EM-Rente und Schweizer IV-Rente Verrechnung

von Anne14.01.2015 | 14:31
1620 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, meine Frage betrifft die EM-Rente bei vorheriger Anmeldung (noch nicht bewilligt) der Schweizer IV-Rente. 1. Muss ich mich nach Ablauf des Krankengeldbezugs bei der DRV anmelden oder 2. Kann ich erst die Entscheidung der Schweizer IV-Versicherung abwarten bevor ich den EM-Antrag bei der DRV einreiche? 3. Wie haben die beiden Renten miteinander zu tun? Man sagte mir daß beides SEPARAT voneinander läuft und ich jeweils nur die Rente für die Beiträge bekomme, welche ich im jeweiligen Land einbezahlt habe. Also, könnte ich im Prinzip auf die deutsche Rente verzichten oder? Danke und viele Grüße Anne

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

dem Beitrag von KSC kann ich zustimmen. Ergänzend, bzw. Ihre Nachfrage beantwortend möchte ich noch folgendes ausführen:

Soweit Sie bei der Antragstellung in der Schweiz angegeben haben, dass Sie auch Zeiten in Deutschland zurückgelegt haben, gilt der schweizerische Antrag gleichzeitig als Antrag auf deutsche Rente wegen EM. Insoweit müssen Sie also keinen gesonderten Antrag in Deutschland stellen. Sie können aber auch nichts tun und abwarten, da das Verfahren in Deutschland von der schweizerischen Stelle ohnehin von Amts wegen eingeleitet wird/werden sollte. Ein „Verlust des Anspruchs“ ist insoweit zunächst nicht zu befürchten.

Die beiden Rentenansprüche haben im Übrigen sonst nichts miteinander zu tun. Es kann also auch passieren, dass in einem Staat eine Rente gezahlt wird und der andere Staat keinen Anspruch anerkennen kann. Die beiden Renten - wenn zwei Ansprüche bestehen sollten - werden nur aus den Zeiten in dem jeweiligen Staat gezahlt. Für Wartezeiten und sonstige versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden aber prinzipiell alle Versicherungszeiten berücksichtigt und die ausländischen Zeiten können sich bei der Berechnung positiv auswirken.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

Ihr Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als solcher verfällt grundsätzlich nicht ohne weiteres. Allerdings kann ich von hier aus nicht beurteilen, wie Ihr Rentenversicherungsträger im Falle einer späteren Antragstellung in Deutschland mit dem Umstand umgeht, dass eigentlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein wirksamer Antrag auf die deutsche Rente (aufgrund des ursprünglichen Antrags in der Schweiz) gestellt wurde. Dieser wäre nämlich dann als solcher zugrundezulegen. Hier könnte dann u. U. auch die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung der Rente (regelmäßig nach 4 Jahren) greifen - je nachdem, welcher Antragszeitpunkt und Leistungsfall zugrunde gelegt wird und ob die medizinischen Voraussetzungen sowie die versicherungsrechtlichen zum Zeitpunkt des dann ggf. festgestellten Leistungsfalls erfüllt sind. Eine Klärung des Sachverhalts wäre daher aus meiner Sicht relativ zeitnah sinnvoll.

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3 Antworten

KSCam 14.01.2015 | 17:52
Wohnen Sie in D oder in CH? zu 1) Da im Zweifel das Antragsdatum der IV Rente auch als "deutsches Antragsdatum" gilt, spielt es eigentlich keine Rolle wann Sie sich bei der DRV melden. Solange Sie das CH Krankengeld bekommen, bringt Ihnen in aller Regel ein deutscher Anspruch eh nichts, weil die CH Leistung in der Regel die höhere ist. 2) s.o. aber eigentlich bräuchten Sie zunächst nur die IV informieren, dass Sie auch Zeiten in D haben und die IV Stellen müssten Deutschland informieren - das hätte die eigentlich schon längst machen können, aber es gibt leider einen gravierenden Unterschied zwischen der Theorie der bilateralen Verträge und der Praxis im wirklichen Leben. :) 3) Nichts, die Schweizer berechnen die Rente aus den CH Beiträgen, wir aus den deutschen, da wird nichts gegenseitig angerechnet oder irgendwie gekürzt. Und zuletzt könnten Sie natürlich auch auf die Deutsche Rente verzichten, indem Sie einfach gar nichts machen und nur das CH Verfahren betreiben. Sie könnte aber bevor Sie verzichten auch meine Bankkonto im deutschen Rentenantrag vermerken , wie wärs, wäre doch (für mich) eine super Idee?
Anneam 14.01.2015 | 18:19
Merci schon mal für die sehr gute Rückantwort. Ich wohne in Deutschland und war Grenzgänger. Es war mein Plan zuerst die Schweizer IV Rente abzuwarten, weil mir die ganzen Anträge so was von Stress machen, daß ich nicht zwei Verfahren parallel laufen haben will. Bisher hat mich keiner offiziell aufgefordert in D eine EM-Rente zu stellen, da die Zahlungen aus CH kamen. Ich wurde von den Kranktaggeld-Versicherer bei der IV angemeldet und habe denen auch schon meine Zeiten in Deutschland übermittelt (und in D schon mal die Kontenklärung gemacht) und jetzt warte ich einfach ab wieviel Rente ich aus CHF bekomme - geht das einfach so? Kann ich dann IRGENDWANN die deutsche EM-Rente beantragen, oder verfällt mein Einspruch darauf? Grüße Anne
Anneam 14.01.2015 | 20:59
Danke nochmals. Ich frage bei den Schweizern nach ob sie mich angemeldet haben zur EM - bisher sieht es nicht danach aus. Aber grundstätzlich: falls die CHF mich doch nicht angemeldet haben - verfällt irgendwann mein Anspruch auf die deutsche EM-Rente oder kann ich noch in 2 jahren den Antrag stellen, wenn das Geld zu knapp sein sollte oder ich eben etwas mehr Ruhe habe? Grüße Anne
Deutsche Rentenversicherung
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