Ich bekomme seit Dezember 2014 EM-Rente.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich 60% Schwerbehinderung, was die Rentenversicherung auch vorgelegt haben wollte.
Nach einem Verschlimmerungsantrag wurden mir jetzt 70% zugesprochen.
Muss ich diese Veränderung der Rentenversicherung mitteilen weil das auf die EM-Rente Einfluss hat, oder ist das unrelevant?
01.02.2015, 12:03
von
Lara
01.02.2015, 12:27
von
Simon
Hallo Lara!
01.02.2015, 12:30
von
Simon
Hallo Lara!
Nein das müssen Sie nicht....warum auch Sie bekommen Ihre Rente nicht wegen Ihres Behindertengrads....es gibt viel Behinderte die selbst mit 100 % arbeiten.....!
Wenn Ihre Rente befristet ist kann es bei einem Verlängerungsantrag von Intresse sein dies mit einzubringen .....aber auch da ist es nur Beiwerk!
MfG
Simon
03.02.2015, 10:03
Experten-Antwort