Wird mein Antrag auf EM Rente gleichzeitig auf die Schwerbehinderung überprüft?
Momentan 30% und wenn nicht kann ich den positiven Bescheid von der DRV übernehmen beim Versorgungsamt ? Hat da einer von Ihnen ahnung damit ?
Soviel ich weiss sind das getrenntes paar schuhe: das Versorgungsamt stellt GdB fest, die DRV die Arbeitsfähigkeit, was unterschiedlich ausfallen kann.
Nachtrag: und beide haben den Drang, ihre Gesundheit besser zu bewerten als sie ist
Das widerspricht sich doch dann alles . Wenn ich Krank bin und nicht Arbeiten kann dann ist das für mich eine Behinderung in meinen Leben .
Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt festgestellt und hat keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenantrag. Wenn Sie einen Verschlimmerungs- bzw. Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen wollen, zählen nur ärztliche Befundberichte. Ihr evtl. positiver Rentenbescheid interessiert das Versorgungsamt nicht, da, wie bereits erwähnt wurde,
kein direkter Zusammenhang zwischen dem GdB und einer eventuellen Erwerbsminderung bestehen muss.
MfG
Sie haben Recht, aber Das Recht ist eben so
Verstehe ich nicht die beim Vesorgungsamt beurteilen doch nach den Unterlagen von DRV weil ich doch die Arzt berichte von der DRV anfordere und nur weiterleite zum Versorgungsamt . Die können doch nicht anders beurteilen als die anderen Ärzte .
Jemand mit einer 100 prozentigen Schwerbehinderung muss nicht unbedingt erwerbsgemindert sein, im rentenrechtlichen Sinn. Andererseits ist es aber möglich, dass jemand OHNE oder mit nur einem kleinen GdB Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Es kommt immer auf das berufliche Restleistungsvermögen an.
Allerdinggs zeigt sich hier auch, dass die Gutachten unbedingt kritischest auf Richtigkeit geptüft werden sollten.
Es sind u.U. ZWEI Entscheidungen davon abhängig!
Herrlich wie mal wieder über ein Thema diskutiert wird . Herr "Bernie" leider muß ich Herrn "Dirk" in seiner ersten Wortmeldung recht geben. So dürfte nun alles geklärt sein wenn man es versteht.
Mfg Carl
Herr "Dirk" ihre Unterstellungen und Verdächtigungen unterlassen Sie mal lieber wie in ihren 2 Beitrag. Danke
Mfg Carl
Sie Herr Carl, werden es nicht schaffen, Erfahrungen von mir und vielen, vielen Betroffenen zu unterdrücken!
Hier muss an der Qualitätskontrolle der Gutachten gearbeitet werden, nicht das ignorieren bringt Verbesserungen !
Siehe viele Beiträge in der Vergangenheit! Von vielen Usern!
Weder die DRV noch das Versorgungsamt wird Ihren Gesundheitszustand VORSÄTZLICH besser bewerten als er tatsächlich ist !
(Ich spreche aus Erfahrung !)
MfG
Sonst keine Probleme Herr "dirk" ? Als nur alles in Frage zu stellen und an zu zweifeln ? Suchen Sie sich mal ein neues Hobby !Oder eine neue Arbeit !
Mfg Carl
wenn Sie sich klar machen, dass Erwerbsminderung und Schwerbehinderung 2 verschiedene Dinge sind, ist alles gar nicht so schwer zu verstehen:
Ein Büroangestellter, der bei einem Unfall ein Bein verliert, ist sicherlich schwerbehindert, kann aber seinen Job ziemlich normal weitermachen. Wäre der gleiche Unfall einem Zimmermann passiert, könnte der auf dem Bau nicht mehr arbeiten.
Oder ein Blinder, auch der ist schwerbehindert. Ist dieser Mensch von Geburt blind und hat einen Blindenberuf erlernt, kann er arbeiten und bekommt keine EM Rente. Der 59 jährige Feinmechaniker, der erblindet, der kriegt wohl Rente.
Andererseits bringt dem Rentner in vielen Fällen ein Schwerbehinderungsausweis gar keinen Vorteil, weil zusätzlicher Urlaub, Kündigungsschutz und Steuervorteil für ihn gar nicht wichtig sind. Ich kenne viele Menschen, die eine Schwerbehinderung beantragt haben und enttäuscht sind, weil der "Ausweis gar nichts bringt"(s.o.).
Und natürlich gibt es auch Leute, die beides haben...
Und noch ein Tipp: lassen Sie sich die Unterschiede in der Begriffsdefinition doch einfach von Ihrem Arzt erklären, der müsste das als Mediziner wissen.
Ich habe 100% GdB und gestern wurde mein EM-Rentenantrag abgelehnt. Immer noch nicht krank genug.
Siehe bitte Beitrag von Schade, mehr kann hier im Forum nicht überprüft werden. Natürlich können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und falls dieser zurückgewiesen wird die Klage vorm Sozialgericht einreichen.
Paralell können Sie sich auch mit dem VdK und dem SoVD in Verbindung setzen und bei einer Mitgliedschaft deren Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich werde mein Anliegen dass ich dem Frager mitteilen möchte, nochmals erläutern:
Kontrollieren sie alle Schritte Kritisch.
Für die Leistungsbeurteilung gibt die DRV folgende Schriften heraus:
"LEITLINIEN ZUR SOZIALMEDIZINISCHEN LEISTUNGSBEURTEILUNG"
Beispiel:
"BEI KORONARER HERZKRANKHEIT (KHK)"
- für den beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund
Leider ist es aber so, dass diese (noch) nicht für alle Krankheiten Existieren.
Und leider werden diese weder von Gutachtern noch von dem med. Team der DRV immer beachtet:
Beispiel: In eben dieser Schrift wird auf die geringe Bedeutung des Belastungs-EKG bei Herzleistungsschwäche eingegangen. Aber gerade dieser Wert wurde als DER Hauptwertungswert in meinem Fall benutzt. Dias Versorgungsamt übernahm dies dann. Beide Entscheidungen wurden mittlerweile korrigiert.
Ich will Sie nicht mit weiteren Beispielen langweilen
Also kontrollieren Sie das, was geschieht. Unterlagen der DRV finden Sie im Netz.
Weitere Literaturempfehlung:
"Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung"
Hinweise zur Begutachtung
Herausgegeben von der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten,
Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse
im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Ach so - gegen die Verwendung dieser Unterlagen wird nicht mal Herr Carl etwas haben.
Ach Herr Carl
Sie greifen doch schon wieder an. Aber danke. Vieleicht sollten Sie sich so kurz vor der Pensionierung für eine andere Tätigkeit einteilen lassen. Im fortgeschrittenem Alter kann man mit Kritik eben nicht mehr so gut umgehen.
MfG