Hallo Bernie,
bei der DRV geht es einzig um Ihre verbliebene Erwerbsfähigkeit, wodurch immer (außer Unfall) sie eingeschränkt ist.
Und gibt es nach ärztlicher Ansicht die Chance auf Besserung, wird die Rente befristet, andernfalls auf unbestimmte Zeit bewilligt.
Beim GdB geht es um die Einschränkungen in allen Lebensbereichen im Vergleich zu einem Gleichaltrigen. Die Einschränkung muß mindestens ein halbes Jahr gegeben sein, eigentlich schon ein halbes Jahr existieren. Es wird festgestellt zum Zeitpunkt der Beantragung. Aber es wird auch eine ärztliche Prognose abgegeben über die zukünftige Entwicklung. Daraus resultieren unterschiedliche Befristungen. Nun wird aber häufig der GdB allein vom Amt festgestellt. Da diejenigen aber nicht mit allen Behinderungen/Krankheiten vertraut sind und sein können, sind weder der GdB noch die Befristung objektiv und nachvollziehbar. Es hängt ganz einfach am jeweiligen Sachbearbeiter. Erst bei Einschaltung eines Gutachters kann es anders werden.
Bei der Rente sind die Befristungen leider mittlerweile, politisch wirtschaftlich gewollt, vom früher üblichen 3-Jahreszeitraum auf kürzere Fristfestsetzungen verändert worden.
Und es gibt häufiger die Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden. Diese Rentner bekommen zwar ebenfalls eine volle EM-Rente, aber die ist arbeitsmarktabhängig. Da kann eine Befristung nämlich unbegrenzt häufig ausgesprochen werden. So werden allein medizinisch begründete Renten auf volle EM-Rente gerne so deklariert und wenn der Betreffende nicht weiter geht im Verfahren und sich so abspeisen läßt, so hat die DRV sich teuer verkauft.
Ich kenne die von Dirk angesprochenen Leitlinien der DRV zur Begutachtung und kann sagen, die über chronisch entzündliche Darmerkrankungen ist in keiner Weise geeignet, eine Erwebsminderung objektiv und nachvollziehbar anhand von klar umrissenen Kriterien festzustellen. Sie ist ein Armutszeugnis und wird wohl auch nicht herangezogen. Aber sie sollte als Alibimäntelchen dienen.
Es gibt keine Anleitung zur Verwendung und keine Beispiele. Sie dient nur der Verwirrung, insbesondere durch die Verwendung von Begriffen, die immer wieder variiert werden, nicht ineinander überführt werden können.
Und ich weiß, wovon ich rede. Habe das Teil mal auseinander genommen.
Schade hat in Beispielen gut verdeutlicht, wie es mit GdB und Rente bestellt ist.
LG Neptun