Im Rentenverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung anhand der ärztlichen Unterlagen festgestellt, wieviel Stunden täglich Sie noch arbeiten können. Wenn Sie ihrem Versicherungsträger die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mitteilen, kann dies zu einer Überprüfung dieser Feststellung führen. Kommt man dabei zum Ergebnis, dass sich Ihr Leistungsvermögen nicht verbessert hat, wäre lediglich zu prüfen, ob aufgrund Ihres Einkommens eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze vorliegt.