Manchmal sind die Antworten halt nicht besser als die Fragen - :)
Ein voll Erwerbsgeminderter kann laut ärztlicher Feststellung nur npch unter 3 Stunden Arbeiten allgemeiner Art ausführen.
Wie will jemand da "hauptberuflich" selbständig sein? Hauptberufliche Selbständigkeit heißt für mich, dass sich der Selbständige mit ganzer Kraft für den Aufbau und den Erfolg seines Betriebes einsetzt.
Geht so was , wenn man "angelich" voll erwerbsgemindert ist?
Natürlich ist es schwer bei Kontrollen festzustellen in welchem Umfang ein Selbständiger arbeitet, deshalb gehts nach dem Gesetz auch nur um den Gewinn von 400 €. Den kann man über die Steuererklärung nachprüfen.
Wie und ob die DRV Sachbearbeitung die tatsächliche Arbeitsleistung im Zweifel prüft ist einzelfallabhängig. Der Selbständige wird "im Zweifel" immer behaupten weniger als 3 Stunden aufzuwenden, ob es der DRV gelingt ihm zu beweisen, dass er sich täglich 12 Stunden um den Betrieb kümmert, wer weiß?
Was wollen Sie dazu also hören?
Ich wundere mich vielfach, wie die "Schwerkranken" oft um die volle EM kämpfen und nichts mehr machen können und kaum ist die Rente durch, steht plötzlich aus heiterem Himmel eine Existenzgründung im Raum.
Und dann gibt es noch Fälle wo einer wirklich voll em ist sich aber selbst durch Arbeit völlig kaputt macht - "des Menschen Wille ist sein Himmelreich"; diese Fälle regulieren sich durch den Zuverdienst; glücklich ist dann der Selbständige, der sich steuerlich arm rechnen kann....