EM-Rente und selbständige Beschäftigung

von
EM-Rentner

Ich habe in diesem Forum auf die Frage, wie die maßgebliche Stundenzahl bei Selbständigen mit voller EM-Rente ermittelt wird, von einem Experten folgende Antwort erhalten :

"Maßgebend ist dabei die Feststellung, wieviel Arbeitsstunden Ihnen zuzumuten sind."

Wie darf ich das verstehen ? Wie soll denn ohne Beachtung der tatsächlichen Arbeitsbelastung ermittelt werden, was mir "zuzumuten" ist ?

Macht es denn einen Unterschied, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbständig bin ?

Ich wäre für etwas mehr Informationen zum Ablauf der "Feststellung" in diesem Fall ausgesprochen dankbar, da ich mit der Experten-Antwort wenig anfangen kann.

von
???

Für Ihren Rentenanspruch ist es völlig egal wieviele Stunden Sie tatsächlich arbeiten. Es wird vom Arzt geprüft, wieviele Stunden Sie auf dem Arbeitsmarkt einsatzfähig sind. Dies geschieht allein anhand medizinischer Unterlagen/Untersuchungen. Wenn Sie z.B. unter 3 Stunden einsatzfähig sind und in der Woche 60 Stunden arbeiten, so tun Sie dies dann eben auf Kosten Ihrer Gesundheit. Der Rentenanspruch besteht dann weiter, jedoch wird das Einkommen angerechnet. In der Realität wird sich bei dieser extremen Konstellation natürlich jeder Arzt genau überlegen, ob er seine Einschätzung aufrecht erhält. Es gibt aber in der Praxis genug Beispiele für dieses "Arbeiten auf Kosten der Gesundheit".

von
Emser

Und warum machst du dafür extra einen neuen Thread auf ???? Diese Zusatzfrage kann und sollte man an den bereits eröffneten dranhängen.

von
KSC

Manchmal sind die Antworten halt nicht besser als die Fragen - :)

Ein voll Erwerbsgeminderter kann laut ärztlicher Feststellung nur npch unter 3 Stunden Arbeiten allgemeiner Art ausführen.
Wie will jemand da "hauptberuflich" selbständig sein? Hauptberufliche Selbständigkeit heißt für mich, dass sich der Selbständige mit ganzer Kraft für den Aufbau und den Erfolg seines Betriebes einsetzt.
Geht so was , wenn man "angelich" voll erwerbsgemindert ist?

Natürlich ist es schwer bei Kontrollen festzustellen in welchem Umfang ein Selbständiger arbeitet, deshalb gehts nach dem Gesetz auch nur um den Gewinn von 400 €. Den kann man über die Steuererklärung nachprüfen.

Wie und ob die DRV Sachbearbeitung die tatsächliche Arbeitsleistung im Zweifel prüft ist einzelfallabhängig. Der Selbständige wird "im Zweifel" immer behaupten weniger als 3 Stunden aufzuwenden, ob es der DRV gelingt ihm zu beweisen, dass er sich täglich 12 Stunden um den Betrieb kümmert, wer weiß?

Was wollen Sie dazu also hören?

Ich wundere mich vielfach, wie die "Schwerkranken" oft um die volle EM kämpfen und nichts mehr machen können und kaum ist die Rente durch, steht plötzlich aus heiterem Himmel eine Existenzgründung im Raum.

Und dann gibt es noch Fälle wo einer wirklich voll em ist sich aber selbst durch Arbeit völlig kaputt macht - "des Menschen Wille ist sein Himmelreich"; diese Fälle regulieren sich durch den Zuverdienst; glücklich ist dann der Selbständige, der sich steuerlich arm rechnen kann....

von
EM-Rentner

Vielleicht doch einige Details zum Sachverhalt :

ich bin schon seit längerem voll erwerbsgemindert und es war tatsächlich ein echter Kampf, die Rente überhaupt zu bekommen. Zu meiner Erkrankung möchte ich nur soviel sagen, dass ich nicht wegefähig bin und insofern wenn überhaupt nur von Zuhause etwas tun kann, und Heimarbeit wurde nicht in die Beurteilung einbezogen (soweit ich informiert bin). Spielt im Moment auch keine Rolle, da ich ja zur Zeit überhaupt nichts tue.

Allerdings, und nun zu meiner Eröffnungsfrage, möchte ich ggf. doch von Zuhause aus eine Firma "leiten", wobei sich dies natürlich in engen Grenzen halten wird. Rein rechtlich gesehen erteile ich Aufträge an Subunternehmer und bin "offiziell" der Greschäftsführer einer (Mini-)GmbH - einschließlich Eintragung ins Handelsregister. Stundenmäßig fällt nicht viel an, da die Arbeit ja überschaubar ist.

Insofern auch meine Frage, ob denn der Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflich selbständig überhaupt bei der Überprüfung einer Rente eine Rolle spielt.

Experten-Antwort

Im Rentenverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung anhand der ärztlichen Unterlagen festgestellt, wieviel Stunden täglich Sie noch arbeiten können. Wenn Sie ihrem Versicherungsträger die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mitteilen, kann dies zu einer Überprüfung dieser Feststellung führen. Kommt man dabei zum Ergebnis, dass sich Ihr Leistungsvermögen nicht verbessert hat, wäre lediglich zu prüfen, ob aufgrund Ihres Einkommens eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze vorliegt.

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