Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente und selbstständiger Nebenerwerb

von Walli25.08.2014 | 14:08
948 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme eine volle EM-Rente. Wenn ich mich im Nebenerwerb selbstständig mache, wie wird dann mein monatliches Nebeneinkommen ermittelt? Summe laut Steuerbescheid geteilt durch 12, oder muss man das Nebeneinkommen für jeden Monat getrennt ermitteln? Wenn ich z. B. am 24.09.14 mit meiner Tätigkeit beginne, darf ich dann 3 oder 4 mal für das Jahr 2014 die 450,00 Euro verdienen? Vielen Dank für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walli!

Das monatliche Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist grundsätzlich pauschalierend zu ermitteln. Für die Ermittlung des Hinzuverdienstes aus selbstständiger Tätigkeit ist daher analog § 165 SGB 6 ein Zwölftel des Jahreseinkommens gemäß dem entsprechenden Steuerbescheid bzw. bei Erstfestsetzung der Rente ein Zwölftel des vom Steuerberater geschätzten Jahreseinkommens in Ansatz zu bringen.

Eine Ausnahme von der kalenderjährlichen Betrachtungsweise gilt, wenn die Tätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahres (z. B. wegen Aufnahme eines selbstständigen Gewerbebetriebes oder Wechsel von einer abhängigen Beschäftigung in eine selbstständige Tätigkeit) ausgeübt wird. In diesen Fällen ist das im Einkommensteuerbescheid für ein Kalenderjahr ausgewiesene Arbeitseinkommen gleichmäßig auf die Monate zu verteilen, in denen die Tätigkeit bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn die selbstständige Tätigkeit während eines Kalenderjahres nicht nur in vollen Kalendermonaten, sondern auch in Teilmonaten vorlag.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kai-Uweam 25.08.2014 | 14:15
Hallo Walli, das Einkommen wird grundsätzlich aus dem letzten Steuerbescheid ermittelt, indem der dort ausgegebene Betrag aus Selbständigkeit durch 12 geteilt wird, genau! Wenn Sie z.B. am 24.09. die Tätigkeit aufnehmen, wird das im Zeitraum bis zum 30.09. erzielte Entgelt hochgerechnet. (Bsp. 150 EUR für 10 Tage = 450 EUR für 30 Tage). Die Monate Oktober bis Dezember wären dann 3 volle Monate a 450 EUR. Bedenken Sie, dass Sie auch 2 x im Kalenderjahr (Jan.-Dez.) die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschreiten dürfen (z.B. wären dann 900 EUR möglich). MfG
W*lfgangam 25.08.2014 | 18:40
Zitat von Kai-Uwe anzeigenausblenden
Hallo Walli, grundsätzlich NICHT bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, dann müssten Sie einen mtl. Einkommensnachweis führen. Wäre wohl sehr hinderlich, denn dann können Sie 3 Monate Leerlauf nicht mit 3 Monaten á 900 EUR kompensieren, was als Jahreseinkommen ./. 12 kein Problem wäre. Gruß w. PS: Warum beginnen Sie die Nebentätigkeit nicht am 01.09./Gewerbeanmeldung, dann stehen Ihnen die 450 EUR für den ganzen September zur Verfügung?!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026