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Experten-Antwort

EM-Rente und Steuererklärung

von Gaby23.12.2013 | 11:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hoffe, es kann mir jemand einen Tipp geben, wenngleich es auch ein bisschen zum Thema Steuern gehört, aber evtl. hat ja jemand dieselben Erfahrungen gemacht und kann mir helfen. Wir machen gerade unsere Steuererklärung für 2012. Das Finanzamt hat zugrunde gelegt, dass ich Kranken- und Arbeitslosengeld sowie eine Rente erhalten habe. Es war aber so, dass ich im Jahr 2012 nur das Kranken- und Arbeitslosengeld bekommen habe; am 23.12.2012 bekam ich dann den Rentenbescheid mit einer Nachzahlung von 10.300,-- €. Von dieser Summe sind gerade mal 70,-- € übrig geblieben (Erstattung KK und AA). Jetzt habe ich überlegt, wie ich das alles geregelt bekomme. Nun kriege ich gerade eine Bescheinigung von der DRV (Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt) für das Jahr 2012. Hier steht drin, dass ich diesen Betrag von 10.300,-- € in die Zeile 5 des jeweiligen Formulares eintragen soll. Dass ich davon kaum etwas gesehen habe, weil alles an die Arbeitsagentur und an die Krankenkasse gegangen ist, steht dort nicht. Wenn ich das also so eintrage, wie es die DRV schreibt, sieht es ja für das Finanzamt so aus, als ich eine dicke Nachzahlung bekommen und diese auch behalten dürfen. Das kann doch nicht richtig sein oder? LG Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

Ratschläge zur Steuererklärung kann ich Ihnen nicht geben, dafür fehlt mir die Kompetenz!

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13 Antworten

Timam 23.12.2013 | 11:50
Hallo Gaby, das ist ganz simpel. Du rufst bei Deiner KK und der Arbeitsagentur an und bittest um die neuen, aktualisierten Bescheinigungen für 2012. Das wars schon.
Gabyam 23.12.2013 | 12:28
Hallo Tim, danke für Deine Nachricht. Das habe ich schon versucht, aber die AA sagte mir, dass sie das in ihrem PC nicht sehen können und sie wären der Meinung, dass Erstattung daher auch erst 2013 erfolgt wäre, was ja evtl. gepasst hätte, da der Bescheid ja erst Ende 2012 kam. Für mich war die Sache dann erledigt, aber jetzt, wo ich sehe, dass die DRV das auch alles in dem Kalenderjahr 2012 abwickelt, muss ich da wohl doch mal hin und Druck machen. Dankeschön.
Gabyam 23.12.2013 | 13:43
Ich habe gerade noch einmal mit der Arbeitsagentur gesprochen. Die können und wollen nicht, weil sie der Meinung sind, sie hätten das volle ALG ja an mich ausgezahlt. Die Erstattung soll gefälligst ausstellen. Dann habe ich gerade bei der DRV angerufen, die jetzt auch nichts ausstellen wollen, weil sie mir ja eine Aufstellung der Erstattungen geschickt haben. Leider gilt die für 2011 und 2012 zusammen, sodass nicht ersichtlich ist, was jetzt für 2012 erstattet wurde. Die Sachbearbeitern meinte aber, dass ich diese ruhig an das Finanzamt schicken könnte, da es darum ginge, wann das Geld geflossen wäre und das war eben 2012. Dass es auch für 2011 rückwirkend ist, wäre egal. Ich probiere das jetzt einfach. Schöne Weihnachten.
Timam 23.12.2013 | 13:30
Bei mir wars genauso. Die KK hat 6 Wochen gebraucht um die veränderte Jahresbescheinigung für 2012 zu erstellen, die AA war etwas schneller. Dieses Problem mit den rückwirkenden Renten scheint es häufiger zu geben.
Agnesam 23.12.2013 | 14:57
Hallo Gabi, das Thema beschäftigte seit Jahren den Steuerpflichtigen, aber auch die Fachwelt. Wen Du auch fragst: keiner weis irgendetwas genaues. Das Bundesministerium hat sich mit Schreiben vom 16.7.2013 dazu geäußert wie zu verfahren ist. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_S… Frohe Weihnachten Agnes
Franz Fam 23.12.2013 | 15:10
Hallo Gaby, Im Lohnsteuerbogen bei Lohnersatzleistungen Sternchen machen mit Hinweis Siehe Beiblatt Auf dem Beiblatt in 2 Sätzen den Sachverhalt Schildern und Kopie der DRV über die Erstattung beilegen.... Hat bei mir ohne Probleme geklappt!
Neeam 23.12.2013 | 17:37
Kann klappen; bei mir hat es das nicht, also den Bescheid gut kontrollieren!. Wir hatten noch eine genaue Aufstellung der gezahlten und erstatteten Beträge beigefügt und die Belege, es wurde trotzdem Rente + volles Krankengeld berechnet, erst nach Einspruch korrigiert.
Gabyam 23.12.2013 | 18:52
Das Blöde ist, dass ich nicht weiß, was die berechnet haben. Ich habe kurz vor Weihnachten 2012 den Bescheid bekommen; die Aufstellung, wer was bekommt, habe ich auch erhalten. Es waren übrigens über 20.000,-- € (für 2011 + 2012). Das FA schreibt aber nur von einer anderen Summe, die im Prinzip meiner monatlichen Renten entspricht (ist die Nachzahlung vielleicht doch erst 2013 an die Leistungsträger gegangen. Aber diie erste Rentenzahlung habe ich auch erst 2013 überwiesen bekommen. Dann kann man mir die doch nicht für 2012 anrechnen oder? Es ist echt nervig. Keiner, weder die AA oder die KK und auch das Finanzamt kann nichts genaues sagen. Wenn mir das zu bunt wird, reiche ich alles ein und die sollen zusehen.
Lupoam 24.12.2013 | 11:14
Hallo Gaby, werden von der Rentenversicherung Beträge an die Krankenkasse oder an die Agentur für Arbeit erstattet, tritt die Rente an Stelle der erstatteten Leistung. Die Rentenversicherung meldet dann die erstattete Leistung für den Zeitraum, für den die Erstattung erfolgte. Wenn also im Jahr 2013 eine Erstattung für das Jahr 2012 erfolgte, erfolgt die Meldung für das Steuerjahr 2012. Hat die Rentenversicherung im Jahr 2013 eine Erstattung für das Jahr 2011 vorgenommen, erfolgt die Meldung für das Steuerjahr 2011. Betrifft die Erstattung beide Jahre (2011 und 2012), erfolgt auch für beide Jahre eine Meldung an das Finanzamt. Die erstatte Leistung (Krankengeld, Arbeitslosengeld) selbst ist ja ohnehin nicht zu versteuern, sondern erhöht durch den sogenannten Progressionsvorbehalt "lediglich" den Steuersatz. Damit es nicht zu einer unberechtigten Erhöhung des Steuersatzes aufgrund des Progressionsvorbehaltes kommt, muss die erstattungsberechtigte Stelle (Krankenkasse, Agentur für Arbeit) nach Erstattung natürlich eine Berichtigungsmeldung an das Finanzamt übermitteln. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich darstellen.
Agnesam 24.12.2013 | 15:08
Zitat von Lupo anzeigenausblenden
Lupo schrieb

Hallo Gabi, ich möchte versuchen, ein verständliches Beispiel mit glatten und fiktiven Zahlen zu konstruieren:

Arbeitlosengeld: 1.10.11 - 30.9.12 mtl. 1.100,00 €

Krankengeld: 1.10.12 - 31.11.12 mtl. 1.100,00 €

Krankengeld: 1.12.12 - 20.12.12 i.H.v. 600,00 €

Rentennachzahlung v. 1.10.11 - 31.12.12 mtl. 1.000,00 € = 15.000,00 €

Ab Januar 2013 mtl. Rentenzahlung 1.000,00 €.

Rentenzahlung gesamt vom 1.10.11 - 31.12.13 = 27.000,00 Euro brutto

Erstattungsanspruch wg. Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld vom 1.10.11 - 30.11.12 in Höhe der mtl. Rente und für Dezember 2012 in Höhe von 500 € (gezahltes Krankengeld).

Davon ausgehend, dass die Nachzahlung im Jahr 2013 abgerechnet wurde, werden von der Rentenversicherung folgende Beträge an das Finanzamt gemeldet:

Für das Jahr 2011: 3.000,00 € (für 2011 erstatte Leistung)

Für das Jahr 2012: 11.600,00 € (für 2012 erstattete Leistung)

Für das Jahr 2013: 12.400,00 € (2013 mtl. gezahlte Rente zzgl. 400,00 € verbleibende Nachzahlung aus Dez. 2012)

Meldung der Rentenversicherung an das Finanzamt insgesamt 27.000,00 Euro brutto.

Erfolgte die Abrechnung der Nachzahlung noch im Jahr 2012, ergeben sich für die Jahre 2012 und 2013 jeweils Meldebeträge in Höhe von 12.000,00 €.

Ich hoffe, du kannst anhand dieses Beispiels den Sachverhalt nachvollziehen. Zu beachten ist, dass für die Meldung an das Finanzamt ausschließlich Bruttobeträge (vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung) und nicht die tatsächlich gezahlten Nettobeträge maßgebend sind.

Da bin ich mir aber nicht so sicher. Die RV meldet die gezahlen Beträge in einer Summe, auch wenn die Zahlung für mehere Jahre bestimmt ist. Dadür gibt es in der Anlage R die Zeile 10 Agnes
Lupoam 25.12.2013 | 10:23
Hallo Agnes, deine Aussage trifft nur dann zu, soweit es die Zahlung an den Rentenberechtigten selbst betrifft. Bei Zahlungen an erstattungsberechtigte Stellen verteilt sich die Meldung durchaus auf mehrere Steuerjahre, wenn sich die erstattete Leistung auf mehrere Jahre verteilt.
Gabyam 25.12.2013 | 10:33
@Lupo Vielen Dank für Ihre Hilfe. Leider passt es aber immer noch nicht zusammen, wenn es so wäre, wie sie es schreiben. Ich habe im Dezember 2012 die Rente für 2011 und 2012 zu erkennt (rückwirkend), Ende Januar wurde dann die erste reguläre Rentenzahlung geleistet. Das Finanzamt hat 10.800,-- € Rentenzahlung berücksichtigt. Das lässt auf meine monatliche Rentenzahlung schließen. Von der Nachzahlung 20.000,-- € (einschl. der Erstattung) ist keine Rede mehr. Ich verstehe nur nicht, warum nicht alles berücksichtigt wird, sondern nur ein Teil. Die Arbeitsagentur hat mir gesagt, dass die Erstattung an die AA/Krankenkasse erst im Jahr 2013 erfolgt ist und das deshalb für das Steuerjahr 2013 gilt. Es ist tatsächlich so, wie es hier auch schon geschrieben wurde. Keiner weiß Bescheid, egal, welches Amt man um Hilfe bittet. Die AA sagte, dass das Finanzamt immer Schwierigkeiten hätte, wenn es um diese Erstattungsgeschichten geht. LG Gaby
Lupoam 25.12.2013 | 15:16
Hallo Gabi, ich möchte versuchen, ein verständliches Beispiel mit glatten und fiktiven Zahlen zu konstruieren: Arbeitlosengeld: 1.10.11 - 30.9.12 mtl. 1.100,00 € Krankengeld: 1.10.12 - 31.11.12 mtl. 1.100,00 € Krankengeld: 1.12.12 - 20.12.12 i.H.v. 600,00 € Rentennachzahlung v. 1.10.11 - 31.12.12 mtl. 1.000,00 € = 15.000,00 € Ab Januar 2013 mtl. Rentenzahlung 1.000,00 €. Rentenzahlung gesamt vom 1.10.11 - 31.12.13 = 27.000,00 Euro brutto Erstattungsanspruch wg. Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld vom 1.10.11 - 30.11.12 in Höhe der mtl. Rente und für Dezember 2012 in Höhe von 500 € (gezahltes Krankengeld). Davon ausgehend, dass die Nachzahlung im Jahr 2013 abgerechnet wurde, werden von der Rentenversicherung folgende Beträge an das Finanzamt gemeldet: Für das Jahr 2011: 3.000,00 € (für 2011 erstatte Leistung) Für das Jahr 2012: 11.600,00 € (für 2012 erstattete Leistung) Für das Jahr 2013: 12.400,00 € (2013 mtl. gezahlte Rente zzgl. 400,00 € verbleibende Nachzahlung aus Dez. 2012) Meldung der Rentenversicherung an das Finanzamt insgesamt 27.000,00 Euro brutto. Erfolgte die Abrechnung der Nachzahlung noch im Jahr 2012, ergeben sich für die Jahre 2012 und 2013 jeweils Meldebeträge in Höhe von 12.000,00 €. Ich hoffe, du kannst anhand dieses Beispiels den Sachverhalt nachvollziehen. Zu beachten ist, dass für die Meldung an das Finanzamt ausschließlich Bruttobeträge (vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung) und nicht die tatsächlich gezahlten Nettobeträge maßgebend sind.
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