Zitiert von: Fragender
Verstehe ich das richtig , daß, wenn man
EM Rente bezieht und während des Bezugs dieser in ungekündigter Stellung verbleibt, es nach ablauf der
EM Rente in die zb Altersrente geht, der Arbeitgeber dann den über die ganzen Jahre nicht genommenen Urlaub, man war ja Rentner, nachzahlen muß? Muß man, falls das zutrifft, einen Antrag dazu stellen oder geht das automatisch? Liebe Grüße
Im Prinzip ist dies tatsächlich so. Geht jemand z.b. mit 30 in EM-Rente und kündigt dann bei Eintritt in die Altersrente mit z.b. 65 den Job , müsste der Arbeitgeber für schlanke 35 ! Jahre den Urlaub ausbezahlen. Das ist aber reine Theorie und kommt in der Praxis -zumiindest über so einen langen Zeitraum -sicher niemals so vor ....
Die Urlaubsabgeltung erfolgt grundsätzlich aber NUR bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristgerechte Kündigung ( seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers ). Der Übergang von der EM-Rente in die Altersrente bedingt ja nicht zwangsläufig und automatisch immer auch gleichzeitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - es sei denn, dies ist im Arbeits-/Tarifvertrag ausdrücklich so geregelt.
" Automatisch und auf Antrag " geht das auch nicht. Der " Antrag " zur Auszahlung des aufgelaufenen Urlaubes wäre dann eben die Kündigung.
Das eigentlich ja für den Arbeitnehmer positive Urteil des europäischen Gerichtshofes zur Urlaubsabgeltung aus dem Jahre 2009 hat allerdings in den letzten Jahren massiv dazu geführt, das die Firmen eben ihre erkrankten und berenteten Mitarbeiter möglichst frühzeitig kündigen - wie bei@Daima jerzt geschehen. Oft warten die auch gar nicht mehr den Rentenbescheid ab , sondern kündigen bereits nach längerer Erkrankung und damit viel früher als noch vor geraumer Zeit. Jede Personalabteilung hat diese Kosten die ein erkrankter Arbeitnehmer verursacht immer im Hinterkopf.
Kein Arbeitgeber will natürlich für viele viele Jahre dann später bei Aufhebung des Arbeitsvetrages eine Unsumme als Urlaubsgeld auszahlen ( müssen ).
Darum können Sie getrost davon ausgehen , das jeder Betrieb aufgrund dieser Urlaubsabgeltungsregelung bestrebt sein wird einen Mitarbeiter der EM-Renter wird SOFORT zu kündigen, um möglichst günstig aus dieser für ihn dann ja immer und immer teurer werdenden Nummer herauszukommen.
Manche Arbeitgeber zahlen aber das Urlaubnsgeld selbst nach der ordentlichen Kündoigung nicht freiwllig aus. Da können Sie dann nur vor dem Arbeitsgericht ( z.b. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ) ein entsprechendes Urteil gegen den Arbeitgeber erwirken. Es wird dann im Urteil festgehalten das die Summe XY an den Arbeitnerhmer bis zum Tag X auszuzahlen ist.
Aber auch dann zahlen einige AG nicht und Sie können nur mit einem " Titel " ( Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid ) und letztlich dann per Gerichtsvollzieher versuchen ihr Geld vom AG zu erhalten. Das ist sicher nicht die Regel, aber mir persönlich sind 2 solcher Fälle bekannt.