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EM Rente und Verletztenrente

von Gerd19.04.2007 | 07:58
2192 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen! Ich hatte am 17.04 zu den bereits gegebenen Anworten, noch eine Frage gestellt,bitte entschuldig,dass ich noch einmal nachfrage,aber es wurde bisher darauf nicht geantwortet. Vielleicht bin ich auch nur zu Ungeduldig,vieleicht bin ich hier im Forum auch nur schon auf den Seiten zu weit nach Hinten gerutscht,sodas man einfach nicht mehr gelesen wird.Es wäre schön,wenn ich für die dort gestellte Frage noch eine Antwort bekommen könnte wenn es denn eine gibt.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zuzahlungen, die Sie für Medikamente, KG etc. zu leisten haben, betreffen den Bereich Ihrer Krankenversicherung und haben nichts mit dem Zusammentreffen von Sozialleistungen zu tun.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Beiträge werden bis zum Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt. Sollte dieser derselbe sein, wie bei der Anerkennung der Verletztenrente, ändert sich die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Jedoch ist der Grenzbetrag beim Zusammentreffen der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu prüfen.

Sie sollten die Entscheidung der Unfallversicherung und den eventuellen neuen Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Die genauen Berechnungsdaten können Sie dann aus dem neuen Bescheid ersehen und eventuell noch bestehende Fragen direkt mit Ihrem Sachbearbeiter abklären.

3 Antworten

Reseam 19.04.2007 | 14:35
Die Frage ist mit einer komplizierten Rechnung nach § 93 SGB VI zu beantworten. Bei einem JAV von 29500 € beträgt die monatliche Unfallrente bei 100 % MdE nach § 56 SGB VII: 2/3 des JAV * MdE / 12 = 1638,88 €. Treffen Rente und Unfallrente zusammen, wird die Unfallrente voll und die gesetzliche Rente ggf. gekürzt gezahlt. Maßgebend dafür ist der Grenzbetrag, der sich wiederum aus dem JAV herleitet: Grenzbetrag = 70 % * JAV / 12 im Beispiel sind das 1720,83 €. Nun werden die Rentenbeträge addiert und ein Grundrentenbetrag abgezogen (bei 100 % MdE sind das 621 € in den alten Bundesländern bzw. 546 € in den neuen Bundesländern). Überschreitet der verbleibende Betrag den Grenzbetrag, wird die gesetzliche Rente entsprechen gekürzt. Beispiel: Rente: 1000 + Unfallrente: 1638 = 2638 – 621 = 2017 è 297 über Grenzbetrag Rente: 1000 – 297 = 703 € Sobald die Bruttorente der GRV den Betrag 703 € erreicht oder überschreitet, wird die Zahlung auf diesen Betrag gekürzt, im Osten auf 628 €. In Summe stehen damit 2341 (2266) € zur Verfügung (Bruttorenten). Diese Beträge stehen aber nur für dieses Beispiel mit einem JAV von 29500 €. MfG
Gerdam 20.04.2007 | 09:21
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Aber eine Fragehabe ich noch! Wenn geleistete Sozialleistungen mit einer eventl. Verletztenrente verrechnet bzw. durch die BG zurück erstattet würde,was wäre mit den Beitragszahlungen in die Rentenkasse,die von Krankenkasse und Arbeitsamt gezahlt wurden. Wenn diese auch Teil der Rückerstattung sein, würde dann meine derzeitige EM Rente neu berechnet werden müssen?
REseam 23.04.2007 | 13:40
Hallo Gerd, die von der KK oder der BA für Zeiten nach dem Leistungsfall der EM gezahlten Rentenversicherungsbeiträge verbleiben im Rentenversicherungskonto und werden bei der Berechnung der späteren Altersrente mit berücksichtigt. MfG
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