wenn die EM-Rente beantragt wird/werden muß, gleichzeitig der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung aber noch nicht geregelt ist (hier: Gerichtsverfahren anhängig und das kann ja dauern): Wie wird die EM-Rente dann heute berechnet bzw. gibt es eine Neuberechnung, wenn ggf. Jahre später ein Urteil gefällt würde und evtl. deutlich Ansprüche auf den früheren Ehegatten übergehen? Rückzahlung der erhaltenen EM-Rente anteilig???
Danke für Info!
31.07.2014, 12:57
von
Schade
Ab Folgemonat der Rechtskraft wird der Versorgungsausgleich umgesetzt.
Zunächst wird die Rente aus den Beiträgen normal berechnet und dann ggfls. erhöht oder vermindert.