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EM-Rente und Versorgungsausgleich

von EM-Rentnerin25.10.2013 | 16:21
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Ich bin Ende 40 und beziehe seit einem Jahr eine unbefristete EM-Rente. In meiner über 15-jährigen Ehe habe ich ein Kind geboren, dieses versorgte ab Geburt, Kleinkindalter - übergangslos in Kranken- und Sterbenspflege, da mein Kind mit vier Jahren an Krebs starb. Die Kinds-/und Pflegezeit ist in meinem Rentenverlauf berücksichtigt. Meine Ehe ist beendet und die Scheidung ist eingereicht. Meinerseits besteht Anspruch auf Versorgungsausgleich, mein Noch-Ehemann hat ein wesentlich höheres Einkommen sowie einen sehr hohen Betriebsrentenanspruch, wenn er mal in Altersrente geht (er ist jetzt 51). Zwischen uns ist alles geklärt und es gibt keine strittigen Fragen bzw. ungerechtfertigte Anspruchshaltungen. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf monatliche Auszahlung des Versorgungsausgleichs, sofort ab Rechtskraft der Scheidung, da ich bereits eine unbefristete EM-Rente beziehe? Oder muss ich warten, bis meine Regelaltersgrenze erreicht ist. Vielen Dank für Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie müssen nicht warten, bis Ihr geschiedener Ehemann die Regelaltersgrenze erreicht. Ihre Rente wird von dem Kalendermonat an erhöht, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist; also die Entscheidung des Familiengerichts wirksam ist.

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