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EM-Rente und weitere Beitragszahlungen

von Tine28.05.2009 | 15:50
935 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 56 Jahre alt und soll jetzt eine volle EM-Rente beantragen. Ich werde dann aber weiterhin Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung eingezahlt bekommen, weil ich unseren schwerbehinderten Sohn pflege. Was passiert damit? Erhöhen die jedes Jahr die EM-Rente oder wird die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze neu berechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Erwerbsminderungsrente würde sich auch durch weitere Beitragszahlungen nicht mehr verändern. Erst bei einem folgenden Leistungsfall kann es zu Veränderungen kommen.

Für die Folgerente gilt folgendes:

Für die Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird bei einer Erwerbsminderungsrente die sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Diese wird mit dem Durchschnitt der bis zum Leistungsfall der Erwerbsminderung erworbenen Entgeltpunkte bewertet. Regelmäßig führen die zeitgleich gezahlten Beiträge, auch aus Pflege, zu geringeren Rentenanwartschaften. Unter dem Strich verbleibt es dann bei der günstigeren Bewertung für die Zurechnungszeit, eine Erhöhung aus den Pflegezeiten bis zum 60. Lebensjahr wären eher nicht zu erwarten.

Wenn es zwischen dem 60. Lebensjahr und einem späteren Rentenbeginn zu weiteren Beitragszahlungen aus der Pflegetätigkeit kommt, können diese dann eine Folgerente durchaus erhöhen - wenn der Gesetzgeber die Rentenberechnung an sich nicht weiter verschlechtert.

Durch den Besitzschutz wird die Folgerente zumindest nicht niedriger als die jetzt zu zahlende.

2 Antworten

KSCam 28.05.2009 | 16:37
Beiträge, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung anfallen, wirken sich erst beim nächsten Leistungsfall aus, z.B. bei Alters- oder Hinterbliebenenrente.
Chrisam 29.05.2009 | 06:15
Wobei man noch vergleichen muss, ob die Entgeltpunkte aus der Pflegetätigkeit höher sind als die der Zurechnungszeiten. Sind sie nicht höher, wirkt sich dies auch nicht auf die nachfolgende Rente aus.
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