Hallo,
wie ist das Verhältnis dieser o.a. Renten zueinander? Ich habe gehört, dass sozusagen nur eine bezahlt wird, ist das wahr?
Nehmen wir ein Beispiel:
Ausgangssituation: weiblich, vh, Jahrgang 1964 (unter 60), Bezug volle EM-Rente. "Normaler" Renteneintrittsbeginn mit 67, also 2031.
=> 1. Ehepartner verstirbt vor 2031: Was erhält die derzeit EM-Rentnerin von diesen o.a. Renten?
=> 2. Ehepartner verstirbt nach 2031: Was erhält die dann Altersrentnerin?
=> 3. Nach z.B: 2x Bewilligung voller EM Änderung in:
a. Teilerwerbsminderungsrente oder
b. Wegfall der EM-Rente, aber ohne Anspruch auf soziale Hilfsleistungen (Hartz IV, Arbeitslosengeld, etc.)
Was heisst das für Fall 1 oben?
Vielen Dank,
Marielu