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Experten-Antwort

EM-Rente und Witwenrente und Altersrente

von Marielu07.03.2022 | 11:41
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie ist das Verhältnis dieser o.a. Renten zueinander? Ich habe gehört, dass sozusagen nur eine bezahlt wird, ist das wahr? Nehmen wir ein Beispiel: Ausgangssituation: weiblich, vh, Jahrgang 1964 (unter 60), Bezug volle EM-Rente. "Normaler" Renteneintrittsbeginn mit 67, also 2031. => 1. Ehepartner verstirbt vor 2031: Was erhält die derzeit EM-Rentnerin von diesen o.a. Renten? => 2. Ehepartner verstirbt nach 2031: Was erhält die dann Altersrentnerin? => 3. Nach z.B: 2x Bewilligung voller EM Änderung in: a. Teilerwerbsminderungsrente oder b. Wegfall der EM-Rente, aber ohne Anspruch auf soziale Hilfsleistungen (Hartz IV, Arbeitslosengeld, etc.) Was heisst das für Fall 1 oben? Vielen Dank, Marielu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marielu,

nochmal mit anderen Worten:

die Erwerbsminderungsrente (egal ob teilweise oder volle) fällt zum Ende des Monats der Regelaltersgrenze weg. Wird eine Altersrente vorzeitig, d.h. vor 67 bezogen, wird nur die höhere der beiden Renten (EM-Rente oder Altersrente) gezahlt.

Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht daneben unabhängig davon, welche dieser beiden Renten (aus eigener Versicherung/Beitragsleistung) bereits bezogen wird. Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt jedoch davon ab, wie hoch das anzurechnende Einkommen ist. Die EM-Rente bzw. die Altersrente sind Einkommen und werden zu einem Teil angerechnet. Das kann wie bereits erwähnt zum vollen Ruhen der Hinterbliebenenrente führen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Berndam 07.03.2022 | 12:08
Es wird sowohl die EM-Rente, als auch die Witwenrente geben. Je nach Höhe der EM-Rente bzw. später Altersrente würde die Witwenrente gekürzt werden, ggf. bis zur Nullrente. Viel mehr kann man dazu nicht sagen, weil die Fragen sehr offen formuliert sind.
Marieluam 07.04.2022 | 17:59
Hallo, zuerst mal ein dickes Lob für dieses tolle Forum hier! Frage: Wenn die EM-Rente und vorallem die spätere Altersrente viel niedriger ist, als die zu erwartende Hinterbliebenenrente durch den dann verstorbenen Partner, wie verhält es sich dann mit dem Bezug? Beispiel: Eigene Altersrente wäre um die 500-750 Euro, der Partner erhält zwei normale Renten, diese zusammen 2000-3000 Euro. Würde der Partner mit den zwei Renten nun versterben, wie verhält sich das?
Berndam 07.04.2022 | 18:14
Was sind zwei normale Renten? Davon ausgehend, dass es keine weiteren Einkünfte gibt, wäre hier die Witwen-/ Witwerrente voll zu bekommen, also 55 oder 60 % der Rente des verstorbenen, wenn die anderen Voraussetzungen für die große Witwenrente/Witwerrente vorliegen.
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