Hallo Marielu,
nochmal mit anderen Worten:
die Erwerbsminderungsrente (egal ob teilweise oder volle) fällt zum Ende des Monats der Regelaltersgrenze weg. Wird eine Altersrente vorzeitig, d.h. vor 67 bezogen, wird nur die höhere der beiden Renten (EM-Rente oder Altersrente) gezahlt.
Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht daneben unabhängig davon, welche dieser beiden Renten (aus eigener Versicherung/Beitragsleistung) bereits bezogen wird. Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt jedoch davon ab, wie hoch das anzurechnende Einkommen ist. Die EM-Rente bzw. die Altersrente sind Einkommen und werden zu einem Teil angerechnet. Das kann wie bereits erwähnt zum vollen Ruhen der Hinterbliebenenrente führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung