Hallo Friedbert,
neben einer Versichertenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur gezahlt, soweit die Gesamtsumme einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet. Es findet also grundsätzlich eine Anrechnung der Unfallrente auf die Erwerbsminderungsrente statt. Ausnahme: Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird für einen Unfall gezahlt, der sich nach Eintritt der Erwerbsminderung ereignet hat, oder sie beruht auf Ihrer eigenen Beitragsleistung beziehungsweise der Ihres Ehegatten.
Um den genauen Betrag der Anrechnung zu erfahren empfehle ich Ihnen, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.