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Experten-Antwort

EM Rente- Unterhaltsansprüche der Angehörigen

von Herr Lustig02.04.2014 | 18:42
1141 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich wollte wegen einem folgenden Fall nachfragen: Ein Voll- Erwerbsgeminderter bezieht befristete EM Rente. Weil sie niedrieger ist als das Existenzminimum, ist er auf ergänzende Leistungen angewiesen. Dass er wohl als befristeter Rentner keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, habe ich mich schon erkundigt. Er müßte dann Sozialhilfe beantragen, weil das Jobcenter für ihn auch nicht zuständig wäre. Die Frage ist, ob im Sozialhilfefall das Vermögen und/oder Einkommen der nahen Angehörigen für seinen Lebensunterhalt vom Sozialamt herangezogen werden darf. vielen Dank Bernd

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

KSCam 02.04.2014 | 19:27
Diese Frage sollte bei den zuständigen Stellen und nicht im Rentenforum erörtert werden. So etwas zu beantworten gehört nicht zum Aufgabengebiet eines DRV Experten.
Platzverweisam 02.04.2014 | 19:40
Sie kaufen vielleicht die Wurst auch beim Frisör oder lassen Ihre Möbel beim Bäcker aufarbeiten?
W*lfgangam 02.04.2014 | 22:25
Hallo Herr Lustig, Info's zur Sozialhilfe, insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland) http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt Einkommensanrechnung: http://www.sgbxii.de/gesetze/11.pdf Der einfachste/beste Weg ist, das Sozialamt direkt aufzusuchen. Die werden allgemein schon darstellen können, was von wem in welchem Umfang zu berücksichtigen ist. Gruß w. ...ansonsten Google: Sozialhilfe Forum - da finden Sie genug.
Frau Metzgeram 02.04.2014 | 21:59
Es gibt Metzger, der auch Brötchen verkaufen. Wenn man mit dem Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird wohl auch das Einkommen vielleicht auch das Vermögen mit herangezogen.
Herz1952am 02.04.2014 | 22:56
Hallo Herr Lustig, Bei Aufstockung einer befristeten EM-Rente heißt das nicht Grundsicherung, sondern "Hilfe zum Lebensunterhalt". Bei unbefristeter EM-Rente heißt es "Grundsicherung". Es wird vom "Sozialamt" gewährt und ähnelt Hartz 4. Es gelten nur andere Vermögensfreibeträge des EM-Rentners. Fester Freibetrag statt Altersstaffelung. Es erfolgt keine Vermögensanrechnung von normalerweise Unterhaltspflichtigen. Nur, wenn das Jahreseinkommen eines Unterhaltspflichtigen 100.000,-- Euro übersteigt, wird dieser mit herangezogen. Details bitte beim zuständigen Sozialamt erfragen und Antrag stellen. Ihre Frage tangiert schon indirekt das Rentenrecht und nicht wenige Rentner müssen "aufstocken". Herz1952
Herz1952am 02.04.2014 | 23:12
Herr Lustig und Frau Metzger, Bei einer Bedarfsgemeinschaft und nur bei dieser (also keine Wohngemeinschaft) gelten andere Sätze, weil manche Kosten geteilt werden und auch der Grundbedarf für die einzelnen Mitglieder liegt niedriger. Vermögen und Einkommen des Einzelnen wird normalerweise nur "ihm" (dem Einzelnen) zugeordnet und auf seinen Bedarf angerechnet. Bitte, keine Paragrafen von mir verlangen. Das "Amt" klärt schon auf, welche Konstellation zutrifft. Herz1952
Herz1952am 02.04.2014 | 23:39
an von Platzverweis, es soll einen Kaffeeröster geben, der verkauft Uhren, Pulsmesser, Wäsche usw. Dieser Kaffeeröster wollte vor Jahren Langlaufskier verkaufen und vergab einen Großauftrag an einen Ski-Hersteller, der diese Fertigungskapazitäten frei hatte. Dieser benötigte allerdings ein paar Moneten und ging zu seiner Bank. Der Bank war das zu heikel, weil er keine Sicherheiten bieten konnte und auch sonst nur wenige Aufträge hatte. Sie kündigte dem Fabrikanten den kompletten Kreditrahmen und die Firma ging "pleite". Garantiert kein verspäteter Aprilscherz, sondern "interessante Zeiten". So soll eine chinesischer "Fluch" heißen. Helz1952
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