Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente vermeiden

von Lui van Reber10.07.2014 | 12:59
1318 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich bin 62 Jahre alt und seit Juni 2013 krank geschrieben . Nun wurde ich am 9.7.14 von der KK aufgefordert einen Reha-Antrag bis zum 19.9.14 zu stellen.Da ich davon ausgehe das der Reha-Antrag in mein Fall in einen Renten-Antrag umgedeudet wird eine vorgezogene Altersrente für mich aber günstiger ist, möchte ich folgendermaßen vorgehen. Reha- Antrag nicht stellen ab 20.09.14 Resturlaub bis zum 31.12.14 nehmen ab 01.01.15 Altersrente mit Abschlägen beantragen.(da schwerbehindert Abschläge nur für 9 Monate) Da mein Dispositionsrecht eingeschränkt ist kann die KK oder die RV Einwände erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lui van Reber,

gegen die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise kann weder die Krankenkasse noch der Rentenversicherungsträger irgendetwas unternehmen.

Die Krankenkasse wird die Zahlung von Krankengeld einstellen. Sie werden stattdessen allerdings Arbeitsentgelt beziehen, so dass Sie auf das Krankengeld nicht angewiesen sind.

Beim Rentenversicherungsträger ist kein Verfahren anhängig, solange Sie keinen Reha- oder Rentenantrag stellen. Damit besteht dort auch kein Problem.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Lui van Reberam 10.07.2014 | 13:44
Hallo lieber Poet Vielen Dank für Ihre Antwort. Nun ist es aber so das die KK das Krankengeld bis zum 19.09.14. (Ablauf der Frist) zahlt. Ich aber ab dem 20.09.14 die Arbeit wieder aufnehme bzw.meinen Resturlaub nehme. Die KK hat somit kein Krankengeld mehr zu zahlen. Im Gegenteil ich würde ab dem 20. ja auch wieder Beiträge entrichten.
Poetam 10.07.2014 | 13:30
Hallo lieber Lui, es ist leider so, dass Sie einen Rehaantrag stellen "müssen" (§51 SGB V) oder die KK versagt Ihnen die Leistungen. Ob Sie mit einer evtl. Erwerbsminderungerente tatsächlich schlechter dran sind? Ihre KK will Sie "Verrenten", damit diese das Krankengeld aus der Höhe der zu erwartenden Rente zurück erstattet bekommen. Sie können ja einen Versuch starten... Sprechen Sie mit einem Sachbearbeiter Ihrer KK und appelieren Sie an seine "Menschlichkeit". Erklären Sie ihm die Situation. Erläutern Sie Ihre Vorstellung zum 01.01.2015 in Rente zu gehen und auch, dass Ihre Rente dadurch entsprechend höher ausfällt. Vielleicht haben Sie Glück? Alle Gute Poet
Poetam 10.07.2014 | 13:51
Hallo lieber Lui, so soll es denn sein. Sofern Sie wirklich wieder gesund (werden) sind und ein paar Tage Arbeiten gehen können. Nehmen dann Ihren Resturlaub und dann in die Rente. Da dürfte Ihnen von Seiten der KK kein Stein in den Weg gelegt werden und die RV sowieso nicht. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Planung so aufgeht und genießen Sie Ihr Rentenalter, so lange und gut wie es geht. Herzlichst Poet
arniam 11.07.2014 | 09:23
stell doch den rehaantrag am 19.9.14, da dein behandelner arzt 2 tage vorher deine rehafähigkeit bestätigen muss kannst du doch erstmal abwarten!!! die kk kann dir dann nichts mehr tun denn du hast ja dann rehaantrag gestellt, ob du dann überhaupt rehafähig bist weiss doch keiner??:-)) auch kann es ja sein dass du vor rehaantritt krank wirst und dann auch erstmal nicht rehafähig bist!!! so verschiebt sich alles immer wieder nach hinten. auch dauert ja nach antragstellung der reha es einige zeit bist du eine klinik zugewiesen bekommst!!! also vor nov. wird das dann eh nichts mehr, dann noch verschieben wegen ev. krankheit usw. reahabewilligung ist nur 6 monate gültig dann musst du neu antrag stellen! wiegesagt die kk kann in solchen fällen nichts weiter tun als dir kk-geld zahlen.
Lui van Reberam 11.07.2014 | 09:58
Hallo Arni Vielen Dank für deine Antwort. Sobald ich den Rehaantrag gestellt habe ist mein Dispositionsrecht eingeschränkt .In meinem Fall gehe ich davon aus das der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, ich also keine Reha bewilligt bekomme. Ich habe aber dann nach Antragstellung keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen kann allso auch nicht mehr frei über die Rentenart entscheiden. Dieses Risiko möchte ich auf jeden Fall vermeiden. Die Altersrente ist in meinem Fall die bessere Option.
arniam 11.07.2014 | 13:11
dein dis-recht ist jetzt schon eingeschränkt, sollte wirklich dein rehaantrag als rentenantrag umgedeutet werden, erhälst du vorher von der rv eine aufforderung formal den rentenantrag zu stellen, wenn du diesen dann nicht stellst passiert auch nichts!!! kannst dann ja wieder deine arbeit aufnehmen wenn du möchtest.
Lui van Reberam 11.07.2014 | 13:38
Da bin ich mir halt nicht so sicher. Habe in einem anderem Forum gelesen das , wenn nach gestelltem Rehaantrag die Arbeit wieder aufgenommen wird , auch dann die Ruecknahme nur mit Zustimmung der KK erfogen kann. Ich denke die werden dem nicht zustimmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026