Hallo,
ich habe zu dem nachfolgenden Fall die u.g. Frage. Es handelt sich um eine 39jährige Frau (1968 geboren), zur Zeit in Trennung lebend, zwei Kinder (1990 und 1995 geboren, das jüngere lebt bei ihr, der leiblichen Mutter, das ältere Kind lebt beim leiblichen Vater/dem Ehemann.
Die Mutter hat in den letzten 5 Jahren lediglich 24 Monate Pflichtbeiträge bei der DRV Nord. Drei der fünf Jahre waren geringfügige Beschäftigung.
Seit Januar 2007 ist die Frau durchgehend erkrankt, seit Ende März 2007 arbeitslos (Zeitvertrag ist abgelaufen). Es besteht ein Arbeitslosengeldanspruch von 12 Monaten, seit Anfang März wird Krankengeld gezahlt.
In Kürze kommt die Frau in eine Reha-Klinik, die Krankenkasse hat sich bescheinigen lassen, dass die Reha-Klinik oder die Krankenkasse (?) möglicherweise einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen wird, falls der Entlassungsbericht der Reha-Klinik keine positive Prognose/zukünftige Teilhabe am Arbeitsleben feststellt.
Meine Frage:
Zählen für die Mutter auch Arbeitslosenzeiten oder Kindererziehungszeiten (außerhalb der 5 Jahresfrist) als Pflichtbeitragszeiten, damit sie auf die 36 Monate Pflichtbeiträge kommt, um ggf. eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
Sie hat auch ab 17 ein Jahr lang eine berufliche Schule (berufsvorbereitendes Jahr) besucht.
Vielen Dank im Voraus für Antworten/Beiträge auf meine Frage.