Hallo Fragesteller,
die Aussage von Susanne ist nicht korrekt.
Wie KSC schon richtig angegeben hat, sollte die betreffende Person sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten lassen.
Anzumerken ist noch, dass ggf. für die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges bzw. des Krankengeldbezuges Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente könnten somit erfüllt sein.
Mit freundlichen Grüßen