Eine Nachfolgerente (hier:Altersrente) kann nur dann abschlagsfrei gezahlt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen ab dem 60. Lebensjahr erfüllt sind. Da aber z.B. die Stichtagsvoraussetzung (...bis zum 16.11.1950) nicht erfüllt wird, besteht kein Anspruch auf die Altersrente wegen Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr. Bei einem Rentenanspruch ab dem 63. Lebensjahr kann der Rentenabschlag nicht rückgängig gemacht werden.