EM -Rente Wahlrechte Beginn

von
Sandra Seeger

Ich habe ein Schreiben der DRV bekommen. Ich werde zu als voll erwrbsgemindert gesehen und darf wählen zwischen dem Datum der Reha bzw.AHB-Mßnahme und meiner Antragsstellung vom Rentenantrag, die mit dem 26, Juni 14 genannt wird.

Tatsächlich habe ich meinen Antrag aber Anfang August gestellt. der 26. Juni war der erste Tag nach meiner Aussteuerung. Seit diesem Tag habe ich ALG! im Sinne der Nahtlosigkeit erhalten.

Das Arbeitsamt hat mich am 2. Jluli aufgefordert innerhalt eines Monats den Rentenantrag zu stellen, was ich Anfang August auch tat.

Was ist hier schiefgelaufen. Warum nennt die DRV mir den 26.Juni als Rentenbeginn?

Experten-Antwort

Diese Frage sollte Ihr zuständiger Sachbearbeiter beantworten. Seine Telefondurchwahl-Nr. steht sicher auf dem Schreiben.

von
zelda

Zitiert von: Techniker

Diese Frage sollte Ihr zuständiger Sachbearbeiter beantworten. Seine Telefondurchwahl-Nr. steht sicher auf dem Schreiben.

Sehr geehrte Frau Seger, ach liebe Experten,

hier ist gar nichts "schiefgelaufen".

Sofern ALG I nach § 125 SGB III bezogen wird (wie von Ihnen) so sind Sie in Ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt. Als zweiter Antrag gilt hier dann bereits der Antrag auf ALG I, wenn die Aufforderung innerhalb eines Monats erfolgte.

Ist hier nachzulesen:

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R3.2

Zur Sicherheit können Sie jedoch bei Ihrem Sachberarbeiter bei der DRV nachfragen, ob meine Vermutung richtig ist.

MfG

zelda

von
Sandra Seeger

Vielen Dank Zelda,

so eine Antwort hätte eigentlich vom Experten kommen müssen.

Schade, dass der Experte inkompent ist oder zu faul ist, sich mit der Fragestellung auseinanderrzusetzen.

Ich werde jetzt beim Arbeitsamt versuchen, dass dort evtl. das Dispositionsrecht zurückgenommen wird.

Danke nochmal für Ihre Antwort

von
RA Dr. Wehner

" dass der Experte inkompent ist oder zu faul ist "

Unterlassen Sie sofort ihre unverschämten Beleidigungen !

von
Mutti

Zitiert von: Sandra Seeger

Schade, dass der Experte inkompent ist oder zu faul ist, sich mit der Fragestellung auseinanderrzusetzen.

Solchen Leuten hilft man doch immer wieder gerne. Hoffentlich wurde Frau Seeger nie in Ihrer beruflichen Tätigkeit so bezeichnet, auf Grundlage eines einzigen Statements.

... wie armselig.

von
Sandra Seeger

Herr Rechtsanwalt,

das ist keine unverschämte Beleidigung, sondern sind Tatsachen.

Merken Sie sich das, der Experte ist dazu da Fragen zu beantworten.

Wenn Nicht-Experten die Antwort kennen und der Experte nicht, darf man schon Inkompetenz oder Faulheit vermuten.

von
KSC

Haltet doch bitte den Ball flach.

Natürlich kann man vermuten woran es liegt (das tut zelda ja auch).

Der Experte hat eben am Freitagnachmittag nichts vermuten wollen, sodern den absolut zielführenden Tipp abgegeben direkt die Sachbearbeitung anzurufen.

Macht Sandra Seeger dies, ist doch alles bestens und alle können glücklich und zufrieden sein und keiner braucht anderen Faulheit, Inkompetenz oder sonstwas zu unterstellen.

Macht sie das nicht, weil sie zeldas Hinweis vertraut, ist auch alles OK.

Frohe Weihnachten

von
Nicht-Experte

KSC, Freitagnachmittag haben die Behörden doch schon längst Feierabend.

Frau Seeger wollte eine klärende Auskunft und war zu Recht verärgert, dass Sie vom Experten derart abgewimmelt wurde., obwohl die Frage ja für einen Experten, der tagtaglich mitFällen wie diesen zu tun hat nicht allzu schwer zu beantworten ist.

von
KSC

Hat ja auch keiner behauptet, dass die Sachbearbeitung am Freitagnachmittag noch erreichbar ist, oder?
Dann ruft Sandra halt am Montagvormittag an.

Es geht ja hier nicht um "Leben und Tod", sondern lediglich darum, welches Datum als Antrag zählt und wann der Rentenbeginn ist.

PS: auch an der Ausgangsfrage könnte man rummäkeln und fragen, was bei Sandra schiefgelaufen ist.

Denn "Rentenbeginn 26, Juni" steht sicher nicht im DRV Schreiben - wäre eine Kuriosität, wenn eine EM Rente mitten im Monat beginnen sollte.......?

Wie bereits gesagt: Forenantworten sind nicht immer das Nonplusultra aber es besteht auch kein Anspruch für der Fragesteller auf allumfassende Antwort im Forum.

von
Rentenzombie

Zitiert von: RA Dr. Wehner

" dass der Experte inkompent ist oder zu faul ist "

Unterlassen Sie sofort ihre unverschämten Beleidigungen !

Kopp hier nich rum du Pflaume

von
Schade, dass...

Zitiert von: Sandra Seeger

Herr Rechtsanwalt,

das ist keine unverschämte Beleidigung, sondern sind Tatsachen.

Merken Sie sich das, der Experte ist dazu da Fragen zu beantworten.

Wenn Nicht-Experten die Antwort kennen und der Experte nicht, darf man schon Inkompetenz oder Faulheit vermuten.

...manche Menschen so frustriert zu sein scheinen und daher einfach blind um sich schlagen...

Zum einem haben Sie nicht vermutet, sondern festgestellt!

Und zum Anderen finde ich es doch sehr traurig, die Experten einfach so abzustempeln, wenn man doch bedenkt, dass die Experten hier zusätzlich zu ihrer normalen Arbeit antworten!

Ja, manche Experten machen es sich vielleicht etwas einfacher, wenn es um Fragen geht, über deren zutreffende Antworten hier nur spekuliert werden kann, aber Sie haben es sich doch auch einfach gemacht, indem Sie Ihre Frage ins Forum stellten, anstatt sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen, die Ihre Akte .vorzuliegen hat und eine umfassende Aussage tätigen könnte...

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