Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur allgemeinen Wartezeit vor der EM Rente.
Muss ich allgemein 5 Jahre Pflichtversichert gewesen sein oder die 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit?
Ich war 10 Jahre Pflichtversichert, habe dann 1 Kind erzogen (3Jahre) und war dann 1 Jahr selbstständig, nun bin ich durch einen Schlaganfall wahrscheinlich nicht mehr Erwerbsfähig.
Habe ich die versicherungsrechtliche Voraussetzungen damit erfüllt?
Vielen Dank