Hallo EM-Rente,
wenn der Gutachter der Rentenversicherung bestätigt, dass ein Taxi bzw. eine Begleitperson erforderlich war, können entsprechende Kosten übernommen werden. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Einzelfallentscheidung. Wir raten Ihnen daher, sich umgehend mit der Untersuchungsstelle bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen