Eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes wird nicht in das Ausland gezahlt. Die Rente wird ggf. enden und nur die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Einkommen, z.B. Arbeitsentgelt wird angerechnet auch wenn dies im Ausland erzielt wird. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich für weitere Fragen an die für Sie zuständige Verbindungsstelle für Schweden, entweder die DRV Bund in Berlin oder, falls das Konto von einem Regionalträger geführt wird, die DRV Nord in Lübeck