Hallo ly,
die gleichzeitige Beantragung in dieser Kombination kann Vor- und Nachteile bringen.
Liegt bei Antragstellung noch kein GdB vor (Feststellung ungewiss), beantragt man versuchsweise die EMRT mit für einen 2. Schuss, da dann offensichtlich das 63. Lbj. für eine vorgezogene Altersrente noch nicht erreicht ist, um überhaupt eine vorgezogene Rentenchance zu haben. Andersrum, wird EM abgelehnt, hätte vielleicht der GdB eine bessere Chance, bewilligt zu werden.
Liegt ein GdB 50 bereits vor, ist die zusätzliche Beantragung der EMRT natürlich zunächst Quatsch - bei rückwirkender Feststellung der EM wäre die EMRT kleiner, als es die Altersrente mit GdB wäre ...es sei denn, bei der EMRT würde noch eine Zurechnungszeit bis 62 zu erwarten und bei der Altersrente das 62 Lbj. noch nicht erreicht sein. Letzteres könnte es - ausgehend von Ihrem Geburtsdatum - gewesen sein. Etwas 'tricky', aber das weiß mal halt ...
Nachteile bei einer vorlaufenden EMRT, die anschließend in Schwerbehindertenaltersrente übergeht, haben Sie nicht - die Rente kann nicht kleiner werden, Sie wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht höher geworden ...wenn nicht nach der Ende Zurechnungszeit noch anrechenbare/weitere Versicherungszeiten gelaufen wären.
Die genauen Umstände für die parallele Beantragung zum Zeitpunkt der Antragstellung müssten bekannt sein, um das abschließend bewerten zu können. Die Antragsstelle wird sich sicher was dabei gedacht haben ...beim nächsten Rentenantrag hören Sie dann bitte besser zu :-)
Gruß
w.