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EM Rente wurde beantragt und wird gerichtlich entschieden

von Matthias24.01.2020 | 15:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine EM beantragt, diese wurd abgelehnt und wird nach Einspruch jetzt gerichtlich entschieden. Allerdings zieht sich dieses Verfahren schon sehr lange, so dass ich finanziell dazu gezwungen bin, auch wenn es gesundheitlich nicht möglich ist zumindest 10 Stunden arbeiten zu gehen. Allerdings kann mein Arbeitgeber mir ur anbieten 2 x 5 Stunden die Woche mich zu beschäftigen und kann keine 3 Stunden Lösungen anbieten. Kann dieses für mich zum Nachteil im EM verfahren werden ist daher mine Frage.

5 Antworten

Seppam 24.01.2020 | 16:23
Ist es nun gesundheitlich möglich, oder nicht? Finanzielle Not vs. Gesundheit... mit 3 Stunden wären Sie übrigens bereits zu hoch für eine Vollrente.
A.W.am 24.01.2020 | 15:54
ja und nein, kann hier niemand wirklich beantworten
Siehe hieram 25.01.2020 | 03:40
Hallo Matthias, auch wenn ich mit meiner Meinung "allein auf weiter Flur" stehen sollte... Voll Erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr in der Lage ist, 'regelmäßig' täglich mindesten bis unter drei Stunden (also 2,59h) zu arbeiten. So könnte es vielleicht doch möglich sein, dass man am Dienstag 5 h arbeitet und nach ausreichender Erholung am Freitag noch mal.... Fakt ist aber, dass dies so in der Gesetzgebung nicht vorgesehen ist. Und ja, Sie gefährden damit Ihr Verfahren! Und warum meint ihr AG, es sei nicht möglich, 4 mal die Woche für 2,5h zu arbeiten?? Diese 2,5h könnten vielleicht sogar effektiver für ihn sein, als wenn Sie nach 2,5 h eigentlich eine Pause bräuchten... und sich durch die restlichen 2,5h nur quälen? Sie haben alternativ die Möglichkeit, mit ALG II über die Runden zu kommen... da Sie EM-Rente bereits beantragt haben. Sollte diese bewilligt werden (auch rückwirkend), bekommt der Leistungsträger (Jobcenter) zunächst erst einmal sein Geld zurück. Maximal bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Rente. Unabhängig davon, auch wenn Sie sich noch "nur" im Antragsverfahren befinden, müssten Sie Ihrem zuständigen RV-Träger mitteilen, dass Sie derzeit eine Tätigkeit ausüben, an zwei Tagen in der Woche mit 5h und mit einem Verdienst in Höhe von xy. Und sich letztendlich die Zustimmung dazu einholen. Denn Sie gehen ja davon aus, dass Ihre Em-Rente bewilligt wird. Und da haben Sie dann aber auch "Mitwirkungspflichten". Ich wünsche Ihnen Kraft und alles Gute!
W°lfgangam 25.01.2020 | 21:27
Hallo Matthias, hier und den nachfolgenden Links in diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… ist schon alles zum Thema EMRT und Beschäftigung gesagt worden. Gruß w.
-am 27.01.2020 | 11:20
Hallo Matthias, eine zufriedenstellende Antwort auf die gestellte Frage kann es an dieser Stelle nicht geben.
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