Ich wurde im Dezember 1950 geboren. Seit September 2012 erhalte ich volle EM-Rente. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente wurden laut Bescheid Ende Juni 2011 erfüllt. Als Eintritt des Leistungsfalles wurde der 1. 7. 2011 im Bescheid beziffert.
Bei der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte wurde der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat, für den die Rente vor dem 1. 7. 2014 in Anspruch genommen wird, um 0,003 vermindert. Das ergibt laut Bescheid 22 Kalendermonate und einen Abschlag von 6,6 %.
Meine Frage:
Wie kommt es zu dem Stichtag 1. 7. 2014, von dem aus sich die Abschläge beim Zugangsfaktor gerechnet wurden? Ist dieser Stichtag korrekt?