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EM-Rente - Zusatzfragen

von Stephan24.04.2009 | 16:31
917 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experte, am 21.04. hatte ich eine Frage zur EM-Rente gestellt, es sind dann nochh ein paar Zusatzfragen aufgetaucht, zu denen ich auch gerne eine Antwort hätte: Diese waren: "1. Stimmt es, dass man den Anspruch aufrecht erhalten kann, wenn man bei einem 400EUR-Job auf die Versicherungsfreiheit verzichtet? 2. Demnach müßte aber die EM-Rente aber jedes Jahr geringer werden, da ja immer der Durchschnitt aus den bisher erzielten EP für die Jahre der Zurechnungszeit gewertet wird, oder? 3. Ich gehe davon aus, dass freiwillige Beiträge sowohl für die Berechnung der Zurechnungszeit als auch der Hinzuverdienstgrenze gewertet werden. Stimmt das?" Außerdem: Werden auch Beiträge an die DRV gezahlt, wenn man keinen Anspruch auf Hartz4 hat, weil die Freundin zu viel verdient? Danke schon mal im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Stephan,

bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit entstehen vollwertige Pflichtbeiträge, die auch zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes dienen.

Es kann durchaus sein, dass sich der Gesamtleistungswert für die Bewertung beitragsfreier Zeiten wie beispielsweise der Zurechnungszeit verringert.

Auch freiwillige Beiträge gehen in die Rentenberechnung ein, und verändern damit den Gesamtleistungswert bzw. eventuell die Hinzuverdienstgrenze.

Besteht wegen fehlender Bedürftigkeit kein Anspruch auf Grundsicherung, werden auch kein Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.

1 Antworten

KSCam 24.04.2009 | 21:59
lassen Sie sich persönlich beraten - ohne Kenntnis Ihres Versicherungskonto bringen Sie online Antworten wohl nicht wirklich weiter. 1) das ist grundsätlich möglich. 2) das kann passieren - aber was ist die Alternative? Ohne Pflichtbeiträge haben Sie möglicherweise gar keinen EM Anspruch, das ist dann noch schlechter, als wenn "nur die Zurechnungszeit schlechter" wird. Eine Alternative wäre ein gut bezahlter versicherter Job: Greifen Sie zu, wenn sich der bietet! 3) Ein freiwilliger Mindestbeitrag von 79,60 € ist berechnungsmäßig genauso viel oder wenig wert wie ein 4OO € Job mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. Aber auch da gibt es so viel zu bedenken, dass nur die pers. Beratung hilft. 4) Wenn Sie keine Leistung erhalten, werden daraus vom Hartz Amt auch keine Beiträge bezahlt (19,9% aus 0 € bleiben 0 €!!!)
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