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Experten-Antwort

EM Rente - zwingend dem Arbeitgeber vor Vertrag angeben?

von Frau Müller03.04.2014 | 22:27
6499 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 35J, habe mehrere abgeschlossene Ausbildungen. Da ich eine dauerhafte EM-Rente erhalte, habe ich in den letzten 10 Jahren immer wieder versucht, einen Minijob zu bekommen. Teilweise in Bereichen, in denen ich überqualifiziert bin. Ich habe in jeder Bewerbung die Rente und Behinderung angegeben und wurde ausnahmslos immer abgelehnt. Nun habe ich mal eine Bewerbung versendet, wo weder Rente noch Behinderung drinsteht. Zwar wurde ich noch nicht eingeladen zu einer Probearbeitabgabe, aber man möchte meine Unterlagen gern behalten, weil in Zukunft noch Einstellungen stattfinden. Nun meine Frage. Darf ich dem Arbeitgeber meine EM-Rente verschweigen? Oder muss ich sie zwingend VOR Vertragsabschluss immer angeben? Ich würde 3x die Woche 3h arbeiten und etwa 360Eu verdienen. Mir ist klar, dass ich der DRV Angaben machen muss. Muss ich das vorab machen oder reicht es, erst nach Vertragsabschluss? Nach Vertragsabschluss muss der Arbeitgeber ja was für die DRV ausfüllen, oder? Meine Befürchtung, wenn ich nach der Arbeitsprobe angebe, dass ich Rente erhalte, bekomme ich wieder eine Absage. Und solange ich noch keinen Vertrag habe, kann ich schwer Diskriminierung nachweisen. Aber ich gehe mittlerweile davon aus, dass ich bislang deshalb abgelehnt wurde, weil man mich lieber nicht im Unternehmen haben möchte auf grund der EM und Behinderung. Vielen Dank für Infos.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2014 | 07:51

Ob Sie Ihrem künftigen Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch Ihren Rentenbezug angeben müssen oder diese Tatsache verschweigen dürfen, kann ich Ihnen nicht sagen, diese Frage greift mehr ins Arbeitsrecht.

Es reicht, wenn Sie der DRV die Aufnahme der Beschäftigung durch Vorlage Ihres Arbeitsvertrages anzeigen. Da in diesem Vertrag ja vorauss. Ihre Arbeitszeit sowie die Höhe des Entgelts angegeben ist, müsste der Arbeitgeber auch zunächst nichts ausfüllen. Erst Anfang des Folgejahres gibt es eine Überprüfung des Hinzuverdienstes, den Sie aber auch durch die monatlichen Entgeltabrechnungen nachweisen können.

Problematisch wird es aber, falls die DRV Rückfragen zur Art der Tätigkeit hätte. In diesem Fall würde der Arbeitgeber im Rahmen der Rentenüberprüfung angeschrieben werden und so Kenntnis über Ihren Rentenbezug erhalten.

16 Antworten

Dobbyam 04.04.2014 | 09:15
Hallo Frau Müller, ich habe genau dasselbe Problem. Der Experte hat das Entscheidende auf den Punkt gebracht. Es ist leider nicht zu verheimlichen, dass eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Der AG wird schnell dahinterkommen weil der Rententräger ihn sofort auf den Arbeitsplatz anspricht. Ich suche seit drei Jahren einen Minijob, keine Chance.. EM-Rentner gelten bei Firmen als Problemfälle und Loser.
Frau Mülleram 04.04.2014 | 10:49
Danke für die Antwort. Mit dem Arbeitsrecht hat es ja genau genommen nichts zu tun, eher mit Diskriminierung(sgesetz). Die DRV darf gerne prüfen und nach Vertragsabschluss den AG anschreiben, da ich ja "niedere Tätigkeit" ausübe, die meiner Gesundheit nicht schadet ... Wenn ich jetzt einen Arbeitsrechtler fragen würde (ich glaube, ein Anwalt als Erstberatung so um die 170 Eu), würde er vermutlich sagen, ich soll meine DRV fragen ... Zumal ich die 170Eu schlicht nicht habe. Ich will mich ja nicht zum Spaß für einen Job bewerben, für den ich überqualifiziert bin. Hier geht es einfach darum, mir mal eine neue Waschmaschine oder ja, auch ich möchte ab und zu bei bonprix neue Klamotten kaufen ... Tja, Dobby, wir sind irgendwie immer die gearschten. Die Fra.port finanziert sich durch Steuergelder (Arbeitslosengelder), die GEZ will ganz dringend, dass ich bezahle, weil ich ja ach so viel über dem Sozialhilfesatz liege (genau den Betrag, den die GEZ monatlich haben will), damit die armen Fernsehbosse ihre Gehälter gezahlt werden, von denen ich ein Jahr lebe ... Ich will echt nicht meckern, in anderen Ländern gäbe es so eine Versorgung nicht, aber ich komme nicht weiter, ich kann mir keine Therapien leisten (Akupunktur - hilft echt gut, ist in meinem Fall keine Kassenleistung) ich kann mir rein gar nichts leisten. Dass solche Leute wie ich irgendwann überlegen, schwarz zu arbeiten, ist dann aber auch nicht verständlich ...
Frau Mülleram 04.04.2014 | 11:09
Groko, das ist tatsächlich kein Witz. Das meine ich ernst. In anderen Ländern gibt es keine EM-Renten. Ich "meckere" hier über die Diskriminierung. Gerade habe ich eine Absage über einen Job erhalten, den eine Bekannte erhalten hat - sie ist branchenfremd, sie muss lange eingearbeteit werden, sie ist unzuverlässig, sie hat eine Bewerbung abgeschickt und wurde genommen.
Dirk H.am 04.04.2014 | 12:27
Hallo Frau Müller, ich habe genau dasselbe Problem. Der Experte hat das Entscheidende auf den Punkt gebracht. Es ist leider nicht zu verheimlichen, dass eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Der AG wird schnell dahinterkommen weil der Rententräger ihn sofort auf den Arbeitsplatz anspricht. Ich suche seit drei Jahren einen Minijob, keine Chance.. EM-Rentner gelten bei Firmen als Problemfälle und Loser.
Blödsinn! Es gibt zigtausend EM - Rentner mit Nebenjob.
Ich stimme Donny umd Frau Müller zu. Auch ich habe mich häufig beworben. Ich beziehe eine EM-Rente in Höhe von 970 Euro. Bekomme keinen Cent Sozialleistungen. Habe mich gerade trotz enormer Einschränkungen beim 'Futterhaus' als Warenpacker beworben. Gestern kam wie üblich die Absage - könnte ja sein, dass ich unzuverlässig wäre wegen der Krankheit. Vielleicht besser so.. Aus Angst vor der Überprüfung durch die DRV Bund.
Frau Mülleram 04.04.2014 | 14:26
Mich würden jetzt mal die Statistiken der Zigtausend EM-Minijobber interessieren. Irgendwo her musst Du Dein Wissen ja haben, Groko, oder? Und nochmal meine Frage an die Experten, ich glaube nicht, dass mir ein Arbeitsrechtler eine Antwort geben kann, ob der Rentenbezug angegeben werden muss, bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe. Diese Info muss doch die DRV stellen! Und wenn die DRV diese Info nicht weiß, wie soll das ein Arbeitsrechtler wissen? Da der ja auch die Infos von der DRV haben muss ... Ganz ehrlich, ich frage mich jetzt, was habe ich zu verlieren, wenn ich keine Angaben mache? Etwa Geld? Einen Job ... hihi ... Es ist kaum zu fassen, ich habe mich auf einen Job beworben, den ich in und auswendig kann - könnte - und bereite mich gerade so darauf vor, als ob ich die Geschäftsführung übernehmen will, dabei würde ich wenn, dann auf unterstem Niveau arbeiten. Und ich überlege, falls jemand mich ankackt wegen Arbeitsrecht, wäre das Antidiskriminierungsrecht sicher auf meiner Seite ... Ich vermute, ich werde es versuchen, die Rente erst nach Vertragsabschluss zu nennen. Mehr als eine fristlose Kündigung kann mir ja wohl kaum passieren.
Bayern-Land der Götteram 04.04.2014 | 15:21
Wenn Du bei einem möglichen Arbeitgeber auch so rumzickst kann Ich gut nachvollziehen dass Sie keiner einstellt.
Mensch, GroKo! Bring doch 'Du' und 'Sie' nicht immer durcheinander!
GroKoam 04.04.2014 | 15:44
Wenn Du bei einem möglichen Arbeitgeber auch so rumzickst kann Ich gut nachvollziehen dass Sie keiner einstellt.
Ich wollte nur beide Seiten der Schizotante ansprechen. ; )))))))))) Mensch, GroKo! Bring doch 'Du' und 'Sie' nicht immer durcheinander!
Frau Mülleram 04.04.2014 | 19:18
Mit anderen Worte, Groko kann seine erhobenen Statistiken nicht untermauern, in denen er behauptet, zigtausende EM-Minijobber würden von Arbeitgebern eingestellt werden ... Die restlichen Albernheiten kann er gern unterlassen.
Herz1952am 04.04.2014 | 23:00
Hallo Frau Müller, wenn Sie einen kostenlosen Rat brauchen, fragen Sie bei der Rechtshilfestelle Ihres Amtsgerichtes/Arbeitsgerichtes vor. Evtl. kann nämlich bei Verschweigen einer langen Krankheit der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Überqualifikation kann auch ein Nachteil sein. Da hat es unser GroKo gut, der ist nicht einmal als Schießbudenfigur auf dem Rummel einsetzbar. Der lächelt noch, wenn man auf Ihn schießt, weil er glaubt, er wird fotografiert. Herz1952
Frau Mülleram 05.04.2014 | 14:20
Danke für den Tip, ich werde mal nachfragen. Aber wegen Verschweigen meiner Krankheit Schadensersatz verlangen find ich ja schon morbid. ;) ich bin ja nicht ansteckend. Der Job wäre befristet 6 Monate und ich werde nach Stunden bezahlt, die ich anwesend bin. Trotzdem Danke, ich werde nachfragen. Das Überquallifikation von Nachteil sein kann, weiß ich, aber es wäre ein Job, der in Ansätzen Spaß machen würde und der mich nicht demütigt. Viele Minijobs sind da deutlich ... anders ....
Herz1952am 05.04.2014 | 19:07
Frau Müller, das mit dem Schadenersatz dürfte in Ihrem Fall (Minijob, einfache Tätigkeit) sehr wahrscheinlich nicht zutreffen. Ich wollte es nur erwähnen, dass es so etwas grundsätzlich geben kann. Noch was: Der Arbeitgeber muss, soweit ich weiß, bei der Anmeldung an die Minijobzentrale "Rentner/Rentenantragssteller" angeben (Kennziffer). Sie können auch mal selbst nachsehen unter "Minijobzentrale/Arbeitgeber". Herz1952
Herz1952am 05.04.2014 | 19:24
GroKo, nicht der Pfleger hat Urlaub, sondern ich habe meinen Hut genommen und die "Anstalt" verlassen. Seit dem gibt's nichts "Neues mehr aus der Anstalt". Herz1952
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