ich war 12 Jahre berufstätig. Seit 10 Jahren bin ich erwerbslos und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet. Ich beziehe kein ALG II, da ich hohe Mieteinnahmen habe. Erfülle ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer EM-Rente?
23.01.2019, 15:09
von
senf-dazu
Was sagt die letzte Rentenauskunft? Wenn die Arbeitsloigkeit seit den letzten Pflichtbeiträgen andauert und damals die Voraussetzungen gegeben waren (36 Monate aus 60), dann sollte der Anspruch auf EM-Rente bestehen. Aber dies wird auf jeden Fall nach einem Rentenantrag geklärt werden.
24.01.2019, 07:49
Experten-Antwort
Hallo, Johanna,
es wäre ratsam eine aktuelle Rentenauskunft zu beantragen oder vorab über unsere Servicetelefonnummer die Information zu erhalten. Aus der Rentenauskunft geht aus der ersten Seite hervor, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 in 60 Monaten wie bereits von „Senf-dazu“ erwähnt) aufgrund der ununterbrochenen Meldung bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter heute noch vorliegen. Einen Rentenantragstellung steht dieser Sachverhalt dennoch nicht im Wege, da ebenfalls im Rentenverfahren zunächst geprüft werden würde, ob unabhängig vom Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
24.01.2019, 09:50
von
Johann
Zitiert von: Johanna
Hallo,
ich war 12 Jahre berufstätig. Seit 10 Jahren bin ich erwerbslos und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet. Ich beziehe kein ALG II, da ich hohe Mieteinnahmen habe. Erfülle ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer EM-Rente?
Wie kannst du erwerbsgemindert sein, wenn du nicht arbeiten gehst. Du hast doch hohe Mieteinnahmen. Das sollte zum Leben reichen.
24.01.2019, 10:01
von
Haho
Wo sind Sie denn nun arbeitslos gem? Jobcenter, weil Sie von kein ALG 2 Schreiben oder Agentur für Arbeit? Um erwerbsgemindert zu sein reicht es nicht, nur krank zu sein. Sie müssen Beiträge gezahlt haben. 36 Monate in den letzten 5 Jahren. Wenn Sie schon 10 Jahre zu Hause sind und keine anderen Anrechnungszeiten vorliegen, wird das nichts.