Hallo, Johanna,
es wäre ratsam eine aktuelle Rentenauskunft zu beantragen oder vorab über unsere Servicetelefonnummer die Information zu erhalten.
Aus der Rentenauskunft geht aus der ersten Seite hervor, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 in 60 Monaten wie bereits von „Senf-dazu“ erwähnt) aufgrund der ununterbrochenen Meldung bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter heute noch vorliegen. Einen Rentenantragstellung steht dieser Sachverhalt dennoch nicht im Wege, da ebenfalls im Rentenverfahren zunächst geprüft werden würde, ob unabhängig vom Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.