EM-Rente/Altersteilzeit/Schwerbehinderung/Altersrente mit 63

von
Helga B.

Durch vorsätzlich falsche Entscheidung des LVA Halle durfte ich die Übergangsregelung in die Altersteilzeit als damals 55-jährige Teilzeit-Beschäftigte im ÖD mit 20h/40h im Jahre 2003 nicht erhalten, da der Bezug einer halben EM-Rente ab Dezember 2001 dem angeblich im Wege stand, was mir aber durch nichts belegt werden konnte. Das angerufene Landesarbeitsgericht Halle verpasste der handelnden Mitarbeiterin mit richterlichen Urteilsspruch dafür eine schallende Ohrfeige und legte nunmehr meine Altersteilzeit im Blockmodell vom 1.3.2007 bis 31.12.2011 fest, so dass ich als schwerbehinderter Mensch mit Alter 63 ungemindert lt. Auskunft der DRV-Bund in Altersrente gehen kann.
Was passiert aber, wenn sich in dieser Zeit der GdB ändert.

von
Schade

wenn Sie mit 63 keine 50% SB mehr haben, dann können Sie die AR für Frauen, bzw. die nach Altersteilzeit dennoch in Anspruch nehmen - allerdings dann mit 7,2 % Abschlag.

Experten-Antwort

Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Rentenart im Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns nicht mehr vorliegen, bestehen die Möglichkeiten, eine andere Rente in Anspruch zu nehmen oder nach Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ein weiteres Arbeitsverhältnis anzuschießen.

von
Helga B

Was Schade und der Experte aussagen, trifft meiner Meinung nach den Kern meiner Angelegenheit, da in 320 anderen Fällen die Altersteilzeitregelungen zum 01.03.2004 positiv entschieden worden sind, nur bei MIR nicht!MIR WIRD EIN SCHADEN DURCH RENTENKÜRZUNG ENTSTEHEN!
Muss ich jetzt eigentlich eine Klage wegen Amtshaftpflichtverletzung gegen die handelnde Mitarbeiterin des LVA Halle vorsorglich einlegen, um eventuelle später entstehende Ansprüch waren zu können. Der GdB beträgt allerdings weiterhin 50%! Das konnte mir bisher niemand beantworten.

von
Schade

kann die Mitarbeiterin der LVA was dafür, wenn die Schwerbehinderung nicht verlängert werden sollte? Also weshalb wollen Sie die jetzt verklagen, wo doch die Altersteilzeit läuft?

Sie sollten sich in nichts reinsteigern - und dass ein Mitarbeiter der LVA einem Versicherten v o r s ä t z l i c h Schaden zufügt, mit dieser Behauptung würde ich ganz vorsichtig umgehen.

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