Wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Rentenart im Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns nicht mehr vorliegen, bestehen die Möglichkeiten, eine andere Rente in Anspruch zu nehmen oder nach Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ein weiteres Arbeitsverhältnis anzuschießen.