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EM Rente.Darf man im Ausland wohnen?

von zzz21.08.2008 | 15:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine Mutter (57,türk.Staatsangehörige) bekommt seit dem 1.Juli 2008 Rente wegen volle Erwerbsminderung auf Zeit bis 2011 dann wird sie 60 Jahre und würde Altersrente bekommen. Die EMRente ist 169 € im Monat. Meine Mutter möchte keine soziale Unterstützung wie Grundsicherung usw. Sie möchte nur wissen, ob es jetzt schon möglich ist, dass sie in Deutschland bei ihrer Tochter als Untermieterin ihren Wohnsitz anmeldet und als Zweitwohnsitz in der Türkei zum Teil leben kann. Würde sowas gehen? Wenn ja, würde sie die monatliche 169 € weiterhin bekommen? Vorab besten Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollte ihre Mutter lediglich Ihren Wohnsitz bei Ihnen "anmelden" aber sich dann auf Dauer oder überwiegend in der Türkei aufhalten würde, dann wäre dies vermutlich schon melderechtlich problematisch. Der Rentenversicherungsträger stellt auf den gewöhnlichen Aufenthalt ab. Dieser liegt da, wo ein längeres nicht nur vorübergehendes Verweilen vorliegt. Eine konkrete Frist gibt es nicht. Faustregel ist aber sechs Monate. Des weiteren wäre noch zu prüfen, wo der Daseinsmittelpunkt zu suchen ist. Bevor Sie Ihre Mutter bei sich anmelden, soll sie den Sachverhalt ihrem Rentenversicherungsträger der die EM-Rente zahlt mitteilen.

Wahrscheinlich hätte Ihre Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt nämlich in der Türkei. Probleme könnte sich dann ergeben, wenn die EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt werden würde oder aber sie hat außer in Deutschland und der Türkei eventuell noch Beitragszeiten in einem Drittstaat zurückgelegt, dann kann sich die Rentenhöhe vermindern.

Sollte die Mutter alleine die Deutsche Rente erhalten, würde es vermutlich bei einer eventuell bereits bestehenden deutschen Pflicht-KVdR verbleiben. Bitte ggfs. bei der Krankenkasse Ihrer Mutter abklären.

Die Rente würde auf Anweisung der Deutschen Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken durch die Sosyal Sigortalar Kurumu in Ankara, welche die Zahlungen über die Zweigstellen der Ziraat-Bank, die für den Berechtigten ein Devisenkonto einrichtet, abgewickelt. Die Auszahlung der Rentenbeträge kann daher in Euro erfolgen. Die SSK setzt sich bei Aufnahme der Zahlung mit dem Berechtigten in Verbindung. Eine direkte Überweisung der Renten durch die Deutsche Rentenversicherung auf ein türkisches Bankkonto ist nicht möglich.

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