Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente/Gewerkschaften/Sozialverbände

von Kamps11.04.2014 | 11:37
1728 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, weiss irgendwer ob sich die Gewerkschaften und Sozialverbände oder Betroffene mit der Ungleichbehandlung der EM-Rentner ab 01.07.2014 auseinandersetzen (längere Zurechnungszeit nur für "Neukranke")? Gibt es da überhaupt nur den geringsten Widerspruch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kamps,

zu dieser Frage liegen mir keine konkreten Informationen vor. Ich kann Ihnen insoweit nur raten, sich direkt bei den Gewerkschaften und Sozialverbänden zu informieren oder z. B. auch auf deren Homepages zu recherchieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

EM-Rentneram 11.04.2014 | 12:02
Meine Anfrage an den SoVD blieb unbeantwortet. Meine Tochter, die im Bundesverband Verdi arbeitet, hat für mich die Anfrage an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Von dort kam die sinngemäße Antwort, es sei wie immer im Leben, man kann es nicht jedem Recht machen. Aber es sei gut, dass dies Ungleichbehandlung der EM-Rentner überhaupt einmal politisch betrachtet wurde und dass wenigstens die Neurentner davon einen Nutzen haben. Eine weitergehende Beschäftigung mit dieser Thematik ist derzeit von Seiten Verdi nicht vorgesehen.
es ist leider soam 11.04.2014 | 12:50
Hallo Kamps, genau wie bei der Antwort von EM-Rentner im zweiten Absatz, habe ich diese Auskunft auch direkt von unserer Regierung bekommen (per E-mail). Trauig
fritzam 11.04.2014 | 13:02
Hallo Gerade von Verdi darf nicht zuviel erwartet werden. Die kümmern sich überwiegend um das sorgenfreie Leben der Sekretäre und Funktionäre. MfG Seit 50 Jaghren in der gewerkschaft!
Onkel Ottoam 11.04.2014 | 14:37
Jedes Gesetz hat nunmal einen Stichtag. Wenn Sie verlangen,dass etwas das für Sie positives rückwirkend geleistet werden soll,dann müssten Sie andererseits aber auch bei negativen Folgen für Sie,diese rückwirkend inkauf nehmen. Das Geschrei möchte ich dann einmal hören !
Herz1952am 11.04.2014 | 19:12
Hallo Kamps, ich habe sowohl von der SPD Parteizentrale, als auch vom Sekretariat des BMAS interessante Antworten wegen Nichtberücksichtigung der EM-Bestandsrentner bekommen. Wobei ich bei beiden die Ausrede mit der Stichtagsregelung sofort unterbunden habe. Dabei kam heraus, dass es in erster Linie nicht um den guten Willen geht, sondern um das liebe Geld (SPD). Wesentlich "besser" war die die Antwort vom Sozialministerium. Es muss für die zukünftigen EM-Rentner unbedingt was getan werden, weil diese sonst unter Sozialhilfe-Niveau absinken. Begründung: Diejenigen, die künftig EM-Rente erhalten, haben eine sehr hohes Risiko von Arbeitslosigkeit und ALG II Leistungen und deren Rentenniveau sinkt dadurch evtl. von weiter ab. Hierüber habe ich mich schon vor 10 Jahren mit einem Berater der DRV unterhalten, weil es hätte mich auch treffen können, weil die Firma insolvent war, und den Fall durchdachte, was wäre, wenn ich jahrelang keinen Job bekäme und dann doch eine schwere Krankheit mit voller EM bekäme. Fazit: wir EM-Rentner - zumindest die auf "unbestimmte" Zeit - haben unseren "sicheren" Job. Z.B.: auf der Sonnenliege im Garten oder im Biergarten, bei schlechtem Wetter auch mal vor der "Glotze" und wer verheiratet ist, eine Nebenbeschäftigung bei der Firma: "Dies & Das". Die ca. 600 Euro jährlich kann ich spielend einsparen, in dem ich meine 60 Maß Bier zu Hause, statt im Biergarten trinke. Wenn es mir zu langweilig wird, gründe ich meine eigene Mini-Brauerei. Im übrigen will sich der VdK nach wie vor darum kümmern, dass auch für Bestandsrentner eine Verbesserung kommt (das Jahrhundert hat doch gerade erst angefangen). "Aber sonst ist alle klar auf der 'Andrea Doria'" (Zitat: Udo Lindenberg). Hoffentlich habe ich richtig zitiert, sonst könnte der "EM-Titel" aberkannt werden. Herz1952
Hannesam 12.04.2014 | 13:49
Einen Fortschritt sieht der VdK beim Thema Erwerbsminderungsrente. Die Ausdehnung der Zurechnungszeiten von 60 auf 62 Lebensjahre werde eine Anhebung bei den Rentenzugängen mit sich bringen. Dennoch bleibt der VdK bei seiner Forderung, die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner komplett abzuschaffen: "Die Abschläge von 10,8 Prozent sind ein wesentlicher Grund für die hohe Armutsquote unter Erwerbsminderungsrentnern. Diese Menschen gehen nicht freiwillig früher in Rente! Es geht um Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten, die keine andere Wahl lassen. Wer wegen Krankheit früher aus dem Beruf aussteigen muss, sollte dafür nicht auch noch mit Abschlägen bestraft werden", so Mascher. Das steht in der letzten Pressemitteilung des VDK: Ich kann nichts von einem Einsatz für Bestandsrentner lesen! Selbst für die Abschaffung der Abschläge gäbe es ja wieder eine Stichtagsregelung!!!
Lutz Marquardtam 13.04.2014 | 12:51
Diejenigen die darüber zu entscheiden haben, was und wieviel für die EM-Rente aus der Rentenkasse gezahlt wird, sind überwiegend Beamte und Politiker. Also Leute, die weder in die Rentenkasse einzahlen noch etwas aus der Rentenkasse bekommen. Wie sähe wohl ihre Rente aus, wenn auch Rentner über die Höhe ihrer Rente mitentscheiden können? Denen sind die neue Regeln für die EM-Rente im Grunde egal. Die Beamten und Politiker bekommen ihr Geld aus einem anderen Topf, den die Politiker weit besser pflegen und umsorgen als die Rentenkasse (die in die Vergangenheit sogar kräftig für versicherungsfremde Leistungen herhalten mußte). Das muß man sich klar und deutlich vor Augen halten, daß Politiker und Beamte eine ganz andere Interessenlage haben. Die wollem den Rentner allenfalls eine MiniRente zukommen lassen. Hauptsache sie können mit der Rentenkasse kräftig versicherungsfremde Leistungen finanzieren, um damit ihre eigentlichen Interessen verfolgen zu können.
Hans Kistneram 13.04.2014 | 13:04
Was mir gewaltig stinkt, daß ich als Westrentner mich weiter mit Minirentenerhöhungen zufrieden geben muß. Die alten Mütter dagegen bekommen einen kräftigen Schluck aus der Flasche, die ich sogar mit meiner Mini-Rente auf Kosten zukünftig weiter geringerer Zuwachsraten bezahlen muß. Ich bin darüber sehr verbittert. Ich hoffe nur, daß den Verantwortlichen hierfür bald mal der Schlag trifft. (Sorry)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026