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EM-Rentenabschlag bei nachträglicher Schwerbehinderung

von huxerl19.02.2007 | 19:47
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, beziehe seit 2001 (59 J.)Rente wg. voller Erwerbsminderung, Abzug 18%. Bin danach seit 2002 schwerbehindert 60% mit Ausweis. Frage: EM-Rente geht Juni 2007 in Altersrente mit obigem Abzug über. Kann ich jetzt noch Antrag auf Altersrente als Schwerbehinderter mit geringerem Abzug stellen? Gilt dies evtl. noch rückwirkend ab 2002? Danke für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausführungen von "Michael1971" in dem Beitrag vom 20.02.2007 sind nur zum Teil zutreffend.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hätten Sie ab dem 01.11.2003 ohne Abschläge und ohne "Vertrauensschutz" in Anspruch nehmen können. Sofern Sie seinerzeit die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente beantragt hätten, wären die Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente reduziert worden.

Bezüglich der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente, ggf. auch zu einem früheren Zeitpunkt, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

8 Antworten

Schadeam 20.02.2007 | 07:50
überprüfen Sie bitte zunächst mal Ihre Fragestellung: Eine EM Rente, die vor dem 60. Lj beginnt, kann höchstens 10,8% Abschlag haben. Die angegebenen 18% können somit überhaupt nicht stimmen! PS: damals wurden die Abschläge schrittweise eingeführt - eine 2001 beonnnene Rente hat auch keine 10,8% Abschläge.
huxerlam 20.02.2007 | 10:20
Hallo lieber user/-in Schade, richtig bemerkt, dass die 18% Abzug nicht stimmen- sorry! Abzug beträgt lt. Bescheid bis zum 63. Lj. insgesamt 9 x 0,3% = 0,027, somit Zugangsfaktor= 0,973! Sieht schon anders aus... Aber trotzdem Grundsatzfrage, ob der Abzug hätte geringer ausfallen können, wenn ein früherer Wechsel von Rente wg. voller EM (und 43,75 J. Beiträge)in Altersrente für Schwerbehinderte erfolgt wäre (evtl. mit Vertrauensschutzregelung?). Nochmals die Daten: Jahrgang Mai 1942, Rentenbeginn volle EM im Sept. 2001 (rückwirkend in 2002 erteilt), Eintritt der Schwerbehinderung 60% Dez. 2002, Altersrente mit 65 im Juni 07. Gibt's da noch was zu verbessern??? Danke für Antworten!
Michael1971am 20.02.2007 | 11:16
Wenn Sie zwischen dem 61. Lj. und 5 Monate (Rentenbeginn 11/2003) und dem 63. Lj. und 3 Monate (09/2005) die Umwandlung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen Berufs- oder Erwerbsunfähige in Anspruch genommen hätten, wäre der Abschlag vollständig rückgängig gemacht worden (auch ohne Vertrauensschutz). Bei einem Rentenbeginn vor 11/2003 wären die Entgeltpunkte der EM-Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen worden, Sie hätten dann aber einen neu zu bestimmenden Abschlag aus der Altersrente abhängig vom Altersrentenbeginn (bei Vertrauensschutz kein Abschlag). Bei einem Rentenbeginn ab 10/2005 der Altersrente werden die Entgeltpunkte der EM-Rente ggf. teilweise vorzeitig in Anspruch genommen. Abhängig vom Rentenbeginn der Altersrente hätte sich aber ein neu zu bestimmender geringerer Abschlag ergeben (10/2005 0,3%, 11/2005 0,6% usw.). Ab hier ist es unerheblich, ob für die Altersrente Vertrauensschutz vorliegt. Bei einer Umwandlung der EM-Rente nach dem 63. Lebensjahr wurden die Entgeltpunkte der EM-Rente während des gesamten Minderungszeitraumes in Anspruch genommen, so dass es unabhängig vom Vorliegen eines möglichen Vertrauensschutzes lebenslang beim Abschlag von 2,7% verbleibt.
huxerlam 20.02.2007 | 17:25
Danke Michael1971, Antwort ist erschöpfend und für mich (leider) Bestätigung meiner Vermutung, das da was schief gelaufen ist. Woher sollte ich als Laie ahnen, dass da etwas zu tun wäre, um keine Nachteile zu bekommen. Im Rentenbescheid stand leider keine Info bezüglich der Möglichkeiten bei Schwerbehinderung. Zusatzfrage: wäre die Rentenhöhe bei einer Umwandlung in Altersrente f. Schwerbeh. zwischen dem 61 Lj. und 5 Mo. und 63. Lj. und 3 Mo. gleich geblieben? Wenn ja, sind mir wegen der Abzüge ca. 40 EUR Rente verloren gegangen... Umwandlung ist also nun endgültig vertan oder gibt's noch Wege der Korrektur? Gruß huxerl
Michael1971am 21.02.2007 | 08:00
Zwischen 2001 und 2003 sind auch in der Rentenberechnung Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Eine Aussage, ob sich tatsächlich ein höherer Rentenbetrag ergeben hätte und wenn ja wieviel, ist daher nicht möglich. Da aber nicht alle Rechtsänderungen in dieser Zeit zu Ungunsten der Versicherten war, hätte sich vermutlich eine höhere Rente ergeben. Die einzige Möglichkeit der Korrektur wäre über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch. Hierzu müssen Sie geltend machen und nachweisen, dass trotz Verpflichtung zur Beratung seitens des RV-Trägers eine solche nicht erfolgt ist. Haben Sie sich im maßgeblichen Zeitraum bei Ihrem Rentenversicherer gemeldet, haben sie gute Chancen, da dann ein Hinweis auf naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten (Umwandlungsantrag) auch ohne ausdrückliche Nachfrage Ihrerseits angezeigt war. Ob die Beratungspflicht bereits bei Bescheidserteilung 2002 bestand, kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Da Sie bei Bewilligung einer Rente wegen voller EM in der Regel weder weiter beschäftigt sind, noch andere Sozialleistungen beziehen, würde ich aber schon von einer Beratungspflicht ausgehen.
Michael1971am 21.02.2007 | 13:15
Vergessens Sie die Anfrage, ich hab´s jetzt auch gesehen. 63. Lebensjahr und 3 Monate statt 62. Lebensjahr und 3 Monate.
Michael1971am 21.02.2007 | 13:12
Was genau ist denn unzutreffend?
huxerlam 22.02.2007 | 16:08
Fazit: Wenn ich alle Kommentare richtig interpretiere, hätte ich als Jahrg. 5/1942 und Schwerbehinderter (GdB 60)bereits zu 11/2003 von vEM-Rente (Abschlag 2,7%) in Altersrente OHNE Abzug wechseln können. Ist leider aus Unwissenheit und wg. fehlenden Hinweisen im EM-Rentenbescheid NICHT erfolgt. Wird die Altersrente ab 6/2007 gleich hoch wie die EM-Rente sein (mit Abschlag 2,7%). Hätte mich die DRV im Bescheid darauf hinweisen müssen, dass bei nachträglich eintretender Schwerbehinderung eine Meldung erfolgen muss/kann und eine vorzeitige Umwandlung der EM-Rente als SchwBeh in Altersrente möglich ist? Die wichtigste Frage: Habe ich jetzt noch - kurz vor der Altersrente mit 65.J. - einen Herstellungsanspruch oder ist das vergebene Mühe??? Danke für alle Kommentare!
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