Die Ausführungen von "Michael1971" in dem Beitrag vom 20.02.2007 sind nur zum Teil zutreffend.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hätten Sie ab dem 01.11.2003 ohne Abschläge und ohne "Vertrauensschutz" in Anspruch nehmen können. Sofern Sie seinerzeit die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente beantragt hätten, wären die Abschläge aus der Erwerbsminderungsrente reduziert worden.
Bezüglich der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente, ggf. auch zu einem früheren Zeitpunkt, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen