Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

(EM)-Rentenanspruch sichern

von Elfriede25.01.2008 | 13:09
1534 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Können Sie mir weiterhelfen ? Bin 56 Jahre alt, habe die letzten zwölf Jahre als Pflegeperson Familienangehörige gepflegt und war davor seit meinem 15. Lebensjahr ununterbrochen versicherungspflichtig beschäftigt. Durch einen Todesfall endet jetzt die Pflegetätigkeit, durch die ich rentenversichert war. Keine großen Steigerungen der Rente, aber die Pflichtversicherung wurde aufrechterhalten. Für meinen bescheidenen Lebensunterhalt habe ich privat etwas vorgesorgt, so dass ich mich nicht arbeitslos melden müsste. Eigentlich möchte ich derzeit auch keine Vermittlungsvorschläge erhalten, da ich durch die jahrelange Pflegetätigkeit gesundheitlich angeschlagen bin. Die Einschränkungen reichen allerdings für eine EM-Rente nicht aus. Meine Frage: Wie kann ich meine Rentenansprüche, insbesondere das mögliche finanzielle Risiko einer Erwerbsminderung, für die Zeit bis zur Altersrente aufrechterhalten? Was gilt es zu beachten? Ich bedanke mich vorab für alle kompetenten Antworten. Elfriede

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Antworten der beiden "Experten" KSC und der echte Klex ist nichts hinzuzufügen. Kompliment!

5 Antworten

KSCam 25.01.2008 | 13:26
suchen Sie die nächste Beratungsstelle der RV auf und lassen sich beraten. Dort hat man Einblick ins Versicherungskonto. Wenn Sie am 31.12.83 bereits 5 Beitragsjahre hatten und seither jeder Monat mit Versicherungszeiten belegt ist, können Sie mit dem freiwilligen Mindestbeitrag (mtl 79,60 €) den Versicherungsschutz erhalten. Oder mit einem 400 € Job, bei dem Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten (das kostet monatlich maximal 19,60 €). Aber das erklären die netten Kollegen der Beratungsstelle genau.
der echte Kleksam 25.01.2008 | 13:43
Hallo Elfriede, KSC hat bereits sehr gut geantwortet und es wäre tatsächlich ratsam in die nächste Beratungsstelle zu gehen. Der Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2007 (wenn der Todesfall in 2007 eingetreten ist) kann noch bis zum 31.03.2008 gestellt werden. Ist der Todesfall in 2008 eingetreten, läuft die Frist bis 31.03.2009 für 2008 !Also nur Mut, die beißen nicht ;-)) Lieben Gruß vom echten Kleks
Zeckeam 25.01.2008 | 18:15
Wieso Todesfall ??? Wer ist denn gestorben? Tote dürfen Beiträge zahlen ?!? Interessant!!!
KSCam 25.01.2008 | 18:48
der, den Elfriede gepflegt hat ist Tot - stand so in der Ausgangsfrage! ;-), deshalb ist sie nicht mehr durch die Pflege versichert.
Zeckeam 25.01.2008 | 20:38
oh - wer lesen kann ist klar im vorteil ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026