Ich bekomme seit einigen Jahren eine teilweise EM-Rente. Mein Gesundheitszustand macht mir selbst eine Teilzeitbeschäftigung nunmehr unmöglich, so dass ich die volle EM -Rente beantragen möchte. Wie ist dabei das Vorgehen? Gilt hierbei auch der Grundsatz Reha vor Rente oder kann dies auch ohne vorherige Reha bewilligt werden? Stellt man einen neuen Rentenantrag oder wie geht das?
Vielleicht kann mir jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank
Elke
13.04.2014, 22:40
von
Schade
Da jede Rente beantragt werden muss, müssen Sie natürlich auch in diesem Fall einen Antrag stellen (DRV Beratung, Rathaus, Versichertenältester, selbst ggfls auch formlos)
Reha vor Rente gilt immer, nicht immer ist eine Reha jedoch angezeigt, das hängt vom Einzelfall ab
14.04.2014, 09:39
Experten-Antwort
Hallo Elke III,
wie auch Schade Ihnen schon geschrieben hat, empfehle auch ich Ihnen, einen Antrag auf die volle EM-Rente zu stellen. Geben Sie dabei alle behandelnden Ärzte an. Wenn Sie aktuelle Befunde vorliegen haben, die Ihr Anliegen stützen, können Sie die auch beilegen. Bei Ihrem RV-Träger wird dann automatisch geprüft, ob ein Reha sinnvoll sein könnte oder ob Anspruch auf die volle EM-Rente besteht.
14.04.2014, 19:08
von
W*lfgang
Hallo Elke III,
ergänzend zu den Vorbeiträgen: Hier reicht ein so genannter verkürzter Antrag, R110 + R210 + ggf. R215