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EM-Rentenantrag

von Littlefoot05.01.2009 | 11:17
1830 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich müsste EMrente beantragen und weiß nicht, ob ich darüber meinen ARbeitgeber informieren muss. bin noch in Wiedereingliederung, aber wegen OP unterbrochen.

8 Antworten

Littlefootam 05.01.2009 | 11:55
wir haben keinen Betriebs/Personalrat. _Bin im Kiga beschäftigt. Auch im Arbeitsvertrag steht darüber nichts.
Corlettoam 05.01.2009 | 12:43
NEIN, zumindest über die Antragstellung einer EM-Rente , brauchen Sie ihren Arbeitgeber nicht informieren. Das hat auch mit Arbeits/Tarifvertraglichen Dingen nichts zu tun , denn eine Antragstellung an sich sagt ja nun gar nichts darüber aus, wie dieser Antrag beschieden wird. Niemand weiß doch, ob Ihnen überhaupt eine EM-Rente genehmigt wird , zumal so eine EM-Rentenverfahren einige Zeit (3-6 Monate dauert ! Falls Ihnen dann letzloch keine EM-Rente zuerkannt würde, hat sich die Sache doch sowieso erledigt und falls sie genehmigt würde, müssen Sie zwar nicht, aber sollten Sie schon ihren Arbeitgeber DANN in Kenntnis setzen. Das ist dann immer noch früh genug. Wobei Sie sich dann auf eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitsgebers zumindest vorbereiten sollten... Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur raten weder Arbeitskollegen und schon gar nicht ihrem Arbeitgeber von einer EM-Rentenantragstellung zu informieren. Dies könnte für Sie zu erheblichen Problemen innerhalb des Arbeitsverhältnisses führen, da unter anderem dann ihre Arbeitsleistung mit " Argusaugen " von allen beobachtet würde.
neptunam 05.01.2009 | 17:58
Als ich meinen EM-Rentenantrag stellte, mußte mein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung aus dem Jahr bis zu dem Rentenantragsdatum ausfüllen, da neben den medizinischen Voraussetzungen die versicherungsrechtlichen geprüft werden und dann aber auch die mögliche Rentenhöhe ab diesem Zeitpunkt berechnet wird. Da braucht man sich also keine Gedanken machen, ob es der Arbeitgeber erfährt. In meinem Fall war das unumgänglich und müßte eigentlich der normale Ablauf sein, es sei denn, mein Sachbearbeiter war in dieser Hinsicht ein ganz schneller. LG Neptun
Littlefootam 05.01.2009 | 15:50
Kann sich die Arbeit nicht nachteilig auf den Rentenbewilligung auswirken? Bin ja noch in WE und areite nicht die vollen Stunden.
Corlettoam 05.01.2009 | 18:52
Was ist bitte WE ??? Ein EM-Rentenantrag kann grundsätzlich auch aus dem Erwerbsleben heraus gestellt werden. Natürlich ist so eine Situation es für die Genehmigung nicht gerade förderlich. Zumindest wer Vollzeit arbeitet, kann im Prinzip ja eigentlich nicht erwerbsgemindert sein.... Besser ist es natürlich , wenn Sie zum Zeitpunkt der EM-Rentenantragstellung schon längere Zeit ( Monate ! ) krank geschrieben ist. So eine Situation unterstützt den EM- Rentenantrag natürlich ungemein.
Chrisam 05.01.2009 | 19:39
@Corletto Mit WE ist eine stufenweise Wiedereingliederung gemeint, d.h. man wird stundenweise wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert solange keine vollschichtige Arbeitsfähigkeit besteht.
Corlettoam 05.01.2009 | 20:01
Danke für die Aufklärung. Habe dann ja selber eine WE ( mir war diese Abkürzung nicht geläufig ) und leider abbrechen müssen...
Littlefootam 10.01.2009 | 13:18
Danke erstmal. Muss wohl oder übel nen Antrag stellen, da ich momentan nicht arbeitsfähig bin und das Krankengeld irgendwann ausläuft.
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