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Experten-Antwort

EM Rentenantrag

von Anne26.04.2012 | 14:16
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich versuche mich kurz zu fassen.. Den Reha -Antrag habe ich selber gestellt (der Zeit Krank-geschrieben). Die Reha ist genehmigt worden und ich habe die Leistung 04.11 in Anspruch genommen Arbeitsunfähig, jedoch erwerbsfähig entlassen worden Weiter arbeitsunfähig und 11.11 aus (Zukunftsangst über meine Gesundheit) Rentenantrag für EM Rente gestellt und musste zwei Gutachter besuchen nun kam ein Schreiben der DRV,; Ihre Erwerbsfähigkeit ist bereits eingeschränkt auf Zeit...Voll...ab dem Datum der Kranschreibung.die Krankenkasse hat nachträglich den Einspruch erhoben und ich sollte und habe zugestimmt. Nun sind mehrere Wochen vergangen ... Den Bescheid habe ich noch nicht bekommen , wie kann ich es deuten? Ist Anerkennung de Einschränkung der Erwerbsfähigkeit für mich positiv?Ich habe noch mehrere ärztliche Untersuchungen und brauche die Zeit, wie die meisten ...Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

sofern die Krankenkasse, auch nachträglich, Ihr Wahlrecht (Gestaltungsrecht) eingeschränkt hat, dann haben sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr zu wählen, ob der Reha - Antrag als Rentenantrag gelten soll oder nicht. Bitte vereinbaren Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Dort kann man Sie dann auch genau informieren, ob Sie überhaupt noch eine Wahlmöglichkeit haben, oder einen formellen Rentenantrag stellen müssen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

„-_-„ hat recht, wenn der Rentenantrag (auch der formelle) bereits gestellt ist, dann kann man im Ergebnis nur abwarten. Vielen Dank für den Hinweis.

Da „Anne“ allerdings mitteilt, dass volle EM auf Zeit ab Datum der Krankschreibung, ab 11.11 vorliegt, sollte rein technisch eine Bescheiderteilung möglich sein. Um aber nicht weiter spekulieren zu müssen, bleiben wir bei unserem Ratschlag sich möglichst bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Feliam 26.04.2012 | 15:44
Eine Zeitrente beginnt erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Eintritt des Leistungsfalles, d.h. Beginn der Krankschreibung + 6 Kalendermonate und der nächste 1. ist der Rentenbeginn. Darüber werden Sie auf jeden Fall einen Bescheid bekommen. Wenn nicht, Ihren Sachbearbeiter anrufen.
galwienam 26.04.2012 | 16:11
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Manchmal wäre es doch gut, sich nicht kurz zu fassen. Mit dem bruchstückehaft zitierten Schreiben kann keiner was anfangen. Hat die Krankenkasse eine Aufforderung zur Reha-Antragsstellung nachgeschoben? und was genau sollten und haben Sie dann zugestimmt? Dass der Reha-Antrag als Rentenantrag gelten soll? Ein bißchen mehr Information wäre schon hilfreich!
Anneam 26.04.2012 | 16:54
Sorry, wenn es nicht verständlich war. In diesem Schreiben von der DRV sollte ich die Möglichkeit haben selber zu wählen. Die Beratungstelle der DRV hat mir geraten mich bei der Krankenkasse zu informieren ob sie den Einspruch nachträglich gestellt hat. Die DRV und auch ich hatten keine Unterlagen bis dato von der KK erhalten . Ich habe bei KK angefragt und die haben mit den nachträglichen Einspruch bestätig , Somit habe ich der Umdeutung zustimmen müssen. Nun habe ich nichts mehr gehört. Ich hätte gerne gewusst ob die Anerkennung der Erwerbseinschränkun für mich positiv ist im Bezug auf die Entscheidung über den Rentenantrag?
-_-am 26.04.2012 | 18:51
Zitat von Anne anzeigenausblenden
Wenn der Rentenantrag schon gestellt ist und die Krankenkasse die Einschränkung des Dispositionsrechts nachgeschoben hat, hilft die empfohlene Beratung gar nichts mehr. Der Fragesteller kann nur noch den Rentenbescheid abwarten. Den Sachstand kann man telefonisch bei der Sachbearbeitung erfragen. Liegt der Rentenbeginn weit in der Zukunft, weil es eine zeitlich befristete Rente wird, kann die Verzögerung darin begründet sein. Berechnungen zum Rentenbeginn 01.07.2012 oder später sind wegen der anstehenden Rentenanpassung erst möglich, wenn die neuen Werte amtlich sind und "eingebaut" wurden.
Anneam 26.04.2012 | 20:13
Ich danke Euch, bei dem Sachbearbeiter habe ich schon angerufen, jedoch zur Zeit keine Auskunft möglich. die Akte ist beim Chef zur Prüfung. Warten ist wohl die Lösung.Wenn die KK ihr Dispositionsrecht immer nachträglich geltend machen kann und muss, warum werde ich überhaupt gefragt,,, In dem Schreiben wird geschrieben...Ihre Erwerbsfähigkeit ist voll...auf Zeit...seit xxx eingeschränkt. Ist das eine Feststellung des MD der DRV?
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