Hallo Anne,
sofern die Krankenkasse, auch nachträglich, Ihr Wahlrecht (Gestaltungsrecht) eingeschränkt hat, dann haben sie grundsätzlich keine Möglichkeit mehr zu wählen, ob der Reha - Antrag als Rentenantrag gelten soll oder nicht. Bitte vereinbaren Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.
Dort kann man Sie dann auch genau informieren, ob Sie überhaupt noch eine Wahlmöglichkeit haben, oder einen formellen Rentenantrag stellen müssen.