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EM-Rentenantrag abgelehnt

von gitta09.08.2009 | 17:55
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4 Antworten

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Zum 31.1.2006 wurde mir wegen Krankheit gekündigt. Ich war als Sekretärin bzw. Schreibkraft tätig, leide jedoch unter einer ziemlich schmerzhaften Polyarthrose der Fingergelenke und kann deshalb diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Seit dieser Zeit war ich krank- bzw. arbeitslos gemeldet und habe nun die Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese Rente wurde abgelehnt. Ich habe inzwischen Widerspruch eingelegt, den ich jedoch noch begründen muss. Der medizinische Gutachter schrieb in seinem Bericht, dass ich für meinen bisher ausgeübten Beruf als Schreibkraft nicht mehr einsetzbar bin. Zumutbar sind noch leichte Tätigkeiten, vornehmlich im Sitzen ohne erhöhte Ansprüche an die Feinmotorik. Diese Tätigkeiten sind dann aber noch vollschichtig zu verrichten. Nun meine Frage. Ich habe mal gelesen, dass man keine andere Arbeit annehmen muss, wenn man vor dem 2. Januar 1962 geboren ist (ich bin 1950 geboren). Da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, brauche ich mich doch auch nicht in eine andere Tätigkeit verweisen lassen. Ist das noch gültig? Habe ich mit dieser Begründung evtl. Aussicht auf Erlangen der vollen Erwerbsminderungsrente? Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür habe ich erfüllt, es geht hier um die medizinischen Voraussetzungen.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich gebe Realist grundsätzlich Recht. Insgesamt ist man wohl der Meinung, dass Sie trotz allem grundsätzlich noch vollschichtig arbeiten können.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn das Krankengeld und das ALG 1 ausgeschöpft ist, bliebe wohl nur noch das ALG II, dafür müssten Sie allerdings entsprechend bedürftig sein.

Dass ein 59 Jähriger selbst wenn er fit und gesund wäre, kaum eine Chance auf einen Job hat, ist eine bittere Realität unseres Arbeitsmarktes, aber trotz allem kein Grund diesen Menschen zu berenten.

Da Sie nach eigenen Angaben immer gearbeitet haben, müssten die 35 Versicherungsjahre vorliegen, die für die AR für Schwerbehinderte Voraussetzung sind. Somit ist die AR ab 60 bei 10,8 % Abschlag möglich (oder abschlagsfrei, falls Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereitsschwerbehindert waren).

2 Antworten

Realistam 09.08.2009 | 19:49
Auch wenn Berufsschutz bestehen sollte, können Sie auf Tätigkeiten verwiesen werden, die eine Qualifikationsstufe niedriger sind. Als Sekrätärin sind Sie z.B. ohne weiteres auf die Tätigkeit einer Telefonistin verweisbar. So einfach gibt es keine Rente! MfG
gittaam 09.08.2009 | 22:39
Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Mir ist schon auch klar, dass es die Rente nich ganz so einfach gibt. Nur was ist, wenn der Arbeitsmarkt so eine Stelle, bei der man seine Hände nicht gebrauchen muss, nicht hergibt? Ich bin jetzt 59 Jahre alt, war mein Leben lang berufstätig, habe nebenbei noch 2 Kinder großgezogen und bin zum ersten Mal in so einer Situation. Der Arbeitsvermittler schüttelt nur ratlos den Kopf. In der Realität sieht es nunmal so aus, dass es für mich keine Stelle gibt. Ich möchte noch anmerken, dass ich im nächsten Jahr ohnehin meine Altersrente ab 60 beantrage, mit Abschlag natürlich. Da ich einen GdB von 50 habe, hat man mir gesagt, ich könne mit 60 in Rente gehen. Es ging mir nur darum, die paar Monate nicht gänzlich ohne Einkünfte dazustehen. Trotzdem nochmal vielen Dank für Ihre Mitteilungen.
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