Zum 31.1.2006 wurde mir wegen Krankheit gekündigt. Ich war als Sekretärin bzw. Schreibkraft tätig, leide jedoch unter einer ziemlich schmerzhaften Polyarthrose der Fingergelenke und kann deshalb diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Seit dieser Zeit war ich krank- bzw. arbeitslos gemeldet und habe nun die Erwerbsminderungsrente beantragt. Diese Rente wurde abgelehnt. Ich habe inzwischen Widerspruch eingelegt, den ich jedoch noch begründen muss.
Der medizinische Gutachter schrieb in seinem Bericht, dass ich für meinen bisher ausgeübten Beruf als Schreibkraft nicht mehr einsetzbar bin. Zumutbar sind noch leichte Tätigkeiten, vornehmlich im Sitzen ohne erhöhte Ansprüche an die Feinmotorik. Diese Tätigkeiten sind dann aber noch vollschichtig zu verrichten.
Nun meine Frage. Ich habe mal gelesen, dass man keine andere Arbeit annehmen muss, wenn man vor dem 2. Januar 1962 geboren ist (ich bin 1950 geboren). Da ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, brauche ich mich doch auch nicht in eine andere Tätigkeit verweisen lassen. Ist das noch gültig? Habe ich mit dieser Begründung evtl. Aussicht auf Erlangen der vollen Erwerbsminderungsrente? Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür habe ich erfüllt, es geht hier um die medizinischen Voraussetzungen.