EM-Rentenantrag läuft+KG Aussteuerung + ALG1? Was nun?

von
tommi

Guten Abend.

Ich hoffe hier auf Hilfe.
Googeln, Anruf beim AAmt bzwl. Krankenkasse
haben mir nicht weitergeholfen.

Ich werde nun in 4 Wochen ausgesteuert.
Bin also krankgeschrieben.
Erwerbsminderungsantrag läuft seit Monaten.
ALG1 habe ich 12 Monate.
Job habe ich keinen (Kündigung seitens Arbeitgeber während Krankheit+Probezeit).

Wer kann mir verständlich! erklären, was nun auf mich (43) zukommt.
Ich werde ja in 4 Wochen ausgesteuert und das Krankengeld endet.

-Sollte ich nach Aussteuerung weiterhin krank sein, bekomme ich dann ALG1?
-Was passiert mit meinem EU-Antrag?

Wäre es sinnvoller, auf eigene Gefahr mich nicht aussteuern zu lassen, und so regulär ins ALG1 zu fallen. Also Au beenden und hoffen, dass mir das Amt einen passenden Job findet?

Ich weiß einfach nicht, wie es weitergeht.

Info!
Ich erhalte vom Rententräger keine Beratung, solange mein EU-Antrag nicht entschieden ist!

danke
tommi

von
Schade

Sie sehen ein Problem, das es eigentlich gar nicht gibt.

Sollte bei der Aussteuerung noch nicht über Ihre Rente entschieden sein, melden Sie sich beim Arbeitsamt und sagen, dass Sie bisher krank geschrieben waren und über die Rente noch nicht entschieden ist.

Dann bekommen Sie ALG nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung.

Wenn Sie ein Jahr lang ALG bekommen, sollte in dieser Zeit über die Rente entschieden sein.

Wird die Rente bewilligt wird die Nachzahlung mit dem ALG verrechnet.
Kommt es zu einer Rentenablehnung, sind Sie halt arbeitslos.....

Dass Sie auf diese Standardfrage bei der DRV keine Antwort erhalten haben, ist eigentlich nicht glaubhaft (oder Sie haben falsch gefragt)?

von
Augustin

Wie schon geschrieben müssen Sie sich kurz vor Aussteuerung bei der Agentur für Arbeit melden und Sie bekommen dann solange ALG I ( längstens natürlich nur 12 Monate ) bis die DRV über ihren EM-Antrag entschieiden hat. Im Rahmen des ALG I Antrages MÜSSEN Sie sich aber dem Arbeitsamrkt und der Vermittlung darin zur Verfügung stellen ( unter Berücksichtigung ihrer Erkrankungen natürlich ). Das ist in der Praxis aber nur eine fiktive Zuverfügungstellung und hat keine Vermittlung zur Folge. Ob das ALG I allerdings nach der sog. Nahtlosigkeitsregelund oder das normale ALG I gezahlt wird entscheidet nur die AfA.

von
tommi

Danke für deine Nachricht.

Aber was ist der Unterschied zwischen
"Nahtlosigkeits-ALG1" und "normalem ALG1"???
Beides ist doch gleich hoch?
Und beides gibts doch max für 12 Monate???
(Habe 12 Monate normales ALG1 Anspruch)

danke

Experten-Antwort

Hallo tommi,
in § 125 Abs. 1 SGB III ist geregelt, dass Anspruch auf ALG 1 auch besteht, wenn die Leistungsfähigkeit gemindert ist. Bei dieser sogenannten Nahtlosigkeitregelung leistet die Agentur für Arbeit solange, bis über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung entschieden ist.
Wird festgestellt, dass rückwirkend ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wird die Nachzahlung zunächst einbehalten und davon das gezahlte ALG 1 erstattet.
Auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird das ALG 1 angerechnet.

Experten-Antwort

Hallo tommi,
das "normale ALG 1"und das "Nahtlosigkeits ALG 1" sind gleich hoch und werden beide bei ihrem Alter für 12 Monate geleistet. Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen für die Gewährung. Für das "normale ALG 1" müssen Sie verfügbar sein. Sie müssen in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche einer zumutbaren Beschäftigung nachzugehen. Liegt bei ihnen Arbeitsunfähigkeit vor, hätten Sie keinen Anspruch auf ALG 1. Für diese Fälle tritt das "Nahtlosigkeits ALG 1" ein.

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