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Experten-Antwort

EM-Rentenantrag: medizinische Unterlagen nicht berücksichtigt

von Fragender17.09.2021 | 09:56
320 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte vor längerer Zeit einen EM-Rentenantrag gestellt. Die Rente wurde damals nicht bewilligt, da zwar eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, aber die Wartezeit nicht erfüllt war. Nun habe ich erneut einen Antrag gestellt und neue medizinische Unterlagen beigefügt. Der Antrag läuft nach Auskunft der Rentenversicherung wohl wieder auf eine Ablehnung hinaus. Die medizinischen Unterlagen bleiben dabei unberücksichtigt. Ist das so zulässig, dass diese einfach ignoriert werden können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2021 | 11:11

Hallo Fragender

Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersrente Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie erwerbsgemindert sind (medizinische Voraussetzung), in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (versicherungsrechtliche Voraussetzung) und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Aus Ihrer Frage ist zu entnehmen, dass aus einem vorherigen Rentenverfahren ihr Gesundheitszustand bereits geprüft wurde d.h. es wurde eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt. Die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung lagen damit vor.

Wunschname führt zutreffend aus, dass die Wartezeit „am Tag X“ also an dem Tag an dem die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind nicht erfüllt war. Insofern kann auch bei einem späteren Antrag die Wartezeit nicht mehr erfüllt werden.

Die Vorlage von weiteren medizinischen Unterlagen ist damit obsolet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

11 Antworten

Ihr Wunschnameam 17.09.2021 | 10:09
Was soll sich denn ändern? Zum Tag X wurde festgestellt, dass Sie dauerhaft voll EM sind. Zu diesem Tag X muss die Wartezeit erfüllt sein. Auch bei nochmaligem Antrag wird sich doch am Tag X und somit an der Sache an sich nichts ändern.
Fragenderam 17.09.2021 | 10:16
Wenn sich aus den medizinischen Unterlagen aber z.B. ergäbe, dass eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt? Oder dass zwar weiterhin eine volle, aber keine dauerhafte mehr vorliegt? Daher kann ich das Ignorieren nicht nachvollziehen.
Fragenderam 17.09.2021 | 10:40
Hallo Gerda, das ist mir bekannt, aber das ist nicht meine Frage. Sie bezieht sich auf die Nichtberücksichtung medizinischer Unterlagen für eine eventuelle Neufeststellung.
santanderam 17.09.2021 | 10:53
Daran ändert sich auch für die Zukunft nichts. Die VERSICHERUNGSTECHNISCHEN Voraussetzungen waren zum Beginn der Erwerbsminderung nicht erfüllt.
Gerdaam 17.09.2021 | 10:28
Um Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihr vorher eine gewisse Zeit angehört haben. Das sind bei der EM-Rente 5 Jahre.
Wusslonam 17.09.2021 | 14:05
Das wird mit Sicherheit nicht ignoriert, aber wenn Sie seinerzeit schon als erwerbsgemindert eingeschätzt wurden, sind Sie es weiterhin seitdem. Neue Befunde... bedeutet höchstens, dass Sie noch erwerbsgeminderter sind als damals oder es zumindest weiterhin sind. Aber da ist immer der Beginn entscheidend. Wenn Sie allerdings die letzten Jahre fleißig gearbeitet haben und die RV davon überzeugen können, dass die Erwerbsminderung behoben war und dass jetzt ein völlig neuer Fall ist, kein Plan, ob das funktionieren würde?!!
KSCam 17.09.2021 | 15:02
Der Vorschlag von @Wusslon wäre in dem Fall super, wenn Sie nach der damaligen Entscheidung mehr als 3 Jahre wieder versicherungspflichtig gearbeitet hätten (am Besten mehr als halbtags) und jetzt eine neue Erkrankung dazugekommen ist, die dieses Arbeiten unmöglich macht. Dann könnte man argumentiern "ich war zwar früher erwerbsgemindert, dann aber wieder jahrelang gesund und habe gearbeitet, aber jetzt wieder wegen xxxxx erneut erwerbsgemindert". Würde so ein Fall vorliegen, hätten Sie es wohl gleich so geschrieben. So gesehen brauchen Sie sich keine großen Hoffnungen machen
Fragenderam 17.09.2021 | 17:16
Angeblich habe ich nach 20 Jahren Beiträgen (auch freiwilligen Mindest-Beiträgen) noch eine Möglichkeit auf eine (wenn auch geringe) Rentenzahlung. Aber so wie ich es mir denken kann, werden bei einem späteren Rentenantrag dann oh Wunder doch medizinische Unterlagen benötigt die dann oh Wunder leider keine Erwerbsminderung mehr erkennen lassen werden...
Wusslonam 17.09.2021 | 18:20
Zitat von Fragender anzeigen
Na ja, gut, was muss man sich unter einer geringen Rentenzahlung vorstellen? Kleine Rente plus GruSi (da Sie ja als dauerhaft ewm. eingeschätzt würden? Mit dieser Einschätzung durch die RV dürften Sie, sofern Sie nicht berufstätig sind, ja auch einen Anspruch auf GruSi statt Alg 2 haben. Ihr Verlust beträge daher Null,sofern die Rente nicht wesentlich höher ausfallen würde.
Wusslonam 17.09.2021 | 19:04
Zitat von Fragender anzeigen
Ok, dann wären 200 Euronen in der Tat ein Zubrot, was Sie anderweitig nicht generieren können. Das Problem ist halt, dass die RV einen Beginn der Erwerbsminderung feststellen muss. Das kann bei vielen anderen auch schonmal weit in der Vergangenheit liegen (eine OP, ein Krankenhausaufenthalt, Diagnosezeitraum, Beginn der Krankmeldung etc.) So hat man es auch bei Ihnen gemacht und befunden, dass Sie seit XX. XX. XXXX dauerhaft erwerbsgemindert sind. Leider war zu diesem Zeitpunkt die Versicherung(3/5 Belegung) nicht erfüllt und somit gibt es leider keine Rentenzahlung. Sie können wirklich nur versuchen, der RV gegenüber anzuzeigen, dass mit den neuen Befunden ein neuer Fall vorliegt. Aber die alte Erwerbsminderung abzuschütteln, wird schwer(Vorredner hat es erklärt) wahrscheinlich wird die RV den Beginn der Erwerbsminderung weiterhin damals sehen.
Fragenderam 17.09.2021 | 18:45
Ich erhalte keine Grusi sondern private Unterstützung. Jeder Euro zusätzlich wäre sinnvoll. Mit kleine Rente meine ich so ca. 200 Euro. Daher wäre es wichtig zu wissen, ob diese dauerhafte volle Erwerbsminderung tatsächlich so "unverwüstlich" ist wie es andere Kommentatoren und der Experte hier darstellen.
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