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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragender
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersrente Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie erwerbsgemindert sind (medizinische Voraussetzung), in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (versicherungsrechtliche Voraussetzung) und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Aus Ihrer Frage ist zu entnehmen, dass aus einem vorherigen Rentenverfahren ihr Gesundheitszustand bereits geprüft wurde d.h. es wurde eine volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt. Die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung lagen damit vor.
Wunschname führt zutreffend aus, dass die Wartezeit „am Tag X“ also an dem Tag an dem die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind nicht erfüllt war. Insofern kann auch bei einem späteren Antrag die Wartezeit nicht mehr erfüllt werden.
Die Vorlage von weiteren medizinischen Unterlagen ist damit obsolet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam
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