Während eines laufenden Rentenverfahrens ist mein Vater verstorben.
Der Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente wurde im Mai 2020 gestellt.
Was passiert jetzt mit diesem Verfahren?
Muss jetzt ein weiterer Antrag gestellt werden.
lebt Ihre Mutter noch - dann hätte die Witwenrentenansprüche.
Es wird also 1.) die EM geprüft und ggfls. bewilligt und anschließend die Witwenrente entschieden.
Gibt es keine rentenberechtigten Hinterbliebenen gehen etwaige EM Ansprüche bis zum Tod an die Erben (Stichwort: Sonderrechtsnachfolger)
meine Mutter lebt noch. Mein Vater war erst 48 Jahre alt.
Der Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente wurde im Mai 2020 gestellt.
Was passiert jetzt mit diesem Verfahren?
Muss jetzt ein weiterer Antrag gestellt werden.
Ihre Mutter sollte auf jeden Fall, unabhängig einer evtl. noch zu bewilligenden EM-Rente, den Antrag auf Witwenrente stellen (ohne Antrag wird diese NICHT automatisch bewilligt oder ausbezahlt.
Diesbezüglich ist also ein neuer Antrag notwendig!
Je nachdem, ob der Antrag auf EM-Rente aus Mai 2020 dann zu einer Bewilligung der EM-Rente führt(e), wirkt sich das dann auch auf die Höhe der Witwenrente aus und wird dann ggfs. später korrigiert.
Aber eben nicht automatisch, deshalb Antrag auf Witwenrente jetzt stellen und keinesfalls abwarten, bis über eine EM-Rente entschieden wurde!
Hallo Claudia,
sofern die Rentenversicherung feststellt, dass Ihr verstorbener Vater einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hatte, wird diese Rente an Ihre Mutter als Sonderrechtsnachfolgerin ausgezahlt.
Unabhängig davon sollte Ihre Mutter die Witwenrente beantragen. Sofern minderjährige Waisen oder Waisen in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr vorhanden sind, sollte auch ein Antrag auf Waisenrente gestellt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung