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EM-Rentenantrag und Widerpruch

von Britta14.02.2010 | 16:15
1508 Ansichten
10 Antworten

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Hallo an alle Leser Mein widerspruch gegen den abgelehnten em-rentenantrag ist jetzt fast drei monate her, und ich habe in dieser zeit nichts von der drv gehört. Ich weiß, das niemand eine glaskugel besitzt, und daraus lesen kann, aber ist das normal das es so lange dauert bis die drv eine entscheidung trifft ? Und wie könnte man die lange wartezeit eventuell deuten, in gut oder schlecht ? Würde mich über eine antwort auch ohne die gläserne kugel freuen. Gruß Britta

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.02.2010 | 11:13

Ich empfehle Ihnen, sich an die zuständige Sachbearbeitung zu wenden.

9 Antworten

Suseam 14.02.2010 | 16:56
Man kann es gar nicht deuten. Mir ist gesagt worden, daß es bis ein Jahr dauern kann. Im Zweifelsfalle die Sachbearbeiterin mal anrufen.
loslassenam 14.02.2010 | 19:32
Am besten ist es, wenn man den Gedanken an den Widerspruch und all das loslässt. Es ist wirklich nicht zu deuten, ich habe alles schon erlebt, das Ganze hat auch mit Glück zu tun. Glück - dass ein fähiger Arzt den Inhalt der Akten richtig deutet. Letztendlich wird es mMn so sein, dass der die Rente auch bekommt, der wirklich nicht mehr arbeiten kann. Grüße :-)
hgjgam 14.02.2010 | 21:06
Mein Widerspruchsverfahren hat 9! Monate gedauert.
icham 15.02.2010 | 22:09
meiner hat 7 Monate gedauert
Lunaluam 16.02.2010 | 01:24
Ich hatte 9 Monate lang Geduld; habe dann einen Anwalt eingeschaltet, der jetzt gerade die Untätigkeitsklage ans Gericht schreibt. Laut dem Anwalt muss das manchmal so gemacht werden, sonst versauern die Widersprüche weiter in der Schublade. :-( Und er muss das wissen, hat früher mal selbst dort gearbeitet.
Klaus v.Bergam 16.02.2010 | 15:12
Sie müssen wissen,das diese Rente auch viele beantragen die einfach nicht mehr arbeiten wollen.Somit steigt die Zahl der Rentenanträge in den Himmel.Diese Anträge werden natürlich abgelehnt,weil nicht mal ein Ansatz von Beeinträchtigung da ist. Und 98 % dieser Hobbykranken gehen dann in Widerspruch,und diese Fälle müssen ja ( LEIDER ) auch alle bearbeitet werden.Da zieht sich so ein Verfahren natürlich schonmal in die Länge.Das ist natürlich sehr negativ für diejenigen wenigen,die wirklich krank sind,aber es ist ja meistens so,das der wirklich bedürftige leidet,weil ...naja den Rest kennen sie ja. Rufen sie mal bei der Sachbearbeitung an und erkundigen sich nach dem Sachstand.Und nicht abwimmeln lassen.
Brittaam 16.02.2010 | 16:30
Danke für die antworten. Eine frage hab ich aber noch, ist es nicht so das ein wirderpruch innerhalb von drei monaten nachdem er gestellt wurde von der DRV bearbeitet werden muss ? Ich meine mal so etwas gelesen zu haben. Gruß Britte
Stefanam 16.02.2010 | 23:19
Auszug aus dem Gesetz (§ 88 SGG) : "Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden so ist die Klage ... zulässig." Wichtig ist hier das "ohne zureichenden Grund" . Ob hier grundlos keine Entscheidung getroffen wurde (Akte liegt nur herum) oder ob ein zutreffender Grund vorliegt (Antworten von Ärzten fehlen, Gutachten wurden veranlasst, der Widerspruchsausschuss tagt erst in 2 Monaten wieder etc....) können Sie entweder übers Gericht klären oder zunächst auch (per Telefon) bei der DRV erfragen. Der Weg übers Gericht ist meistens zeitaufwändiger.
Lunaluam 17.02.2010 | 00:06
Natürlich... und deshalb haben auch die vielen Klagen dieser Hobbykranken vor dem Sozialgericht Erfolg. Dann müssten die Richter der Sozialgerichte alles Trottel sein, die nicht erkennen, dass sie Hobbykranke vor sich haben. Was für ein Schmarrn...
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