Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine schwierige Frage, aber vielleicht können Sie mir diese beantworten. Ich habe ab meinem 17. Geburtstag Hochschule besucht und Abitur gemacht, danach Jobs zwischendurch und nun bin ich seit 2014 wieder gesetzlich krankenversichert, zuvor ein paar Jahre privat krankenversichert. Meine Frage an Sie lautet: Wenn ich in späteren Jahren EM-Rente beantragen muss und diese bewilligt werden würde. Ab wann würde der Beginn gerechnet werden, ab meinem 17. Geburtstag oder erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei der erstmaligen Aufnahme eines Jobs?
Ich weiß dass der EM-Rentenantragstellungstermin der Schluss für die Berechnung der 9/10. Belegung für die KvdR ist, nur den Beginn weiß ich nicht. Ich habe auch schon im Internet gesucht, doch ich finde nur den Passus: "Bei der Frist von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hierbei handelt es sich um jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit – auch im Ausland) bis zur Rentenantragstellung spricht man von der sogenannten Rahmenfrist ". Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wann bei mir der Beginn für diese Berechnung wäre? Vielen Dank im Voraus. MfG Anna Nussmann