Hallo frauke,
der DRV-Mitarbeiter hat Ihnen das letztlich richtig dargestellt: Es macht im Moment wenig Sinn, den Rentenantrag zu stellen.
Die vorliegenden medizinischen Unterlagen sind ja schon für die Entscheidung zur Reha beurteilt worden und offenbar wurde da eine Chance gesehen, Ihre Erwerbsfähigkeit zu bessern (andernfalls hätte man Sie bereits auf die Möglichkeit der EM-Rente angesprochen).
Während der Reha würde sowieso keine Bearbeitung des Rentenantrages erfolgen, weil das Ergebnis der Reha abgewartet werden muss.
Wenn nach Ende der Reha festgestellt wird, dass doch eine Erwerbsminderung vorliegt, dann gilt der Reha-Antrag automatisch als Rentenantrag. Sie haben dann keine Fristen versäumt oder ähnliches. Auf der anderen Seite würden Sie mit dem zusätzlichen Rentenantrag das Varfahren auch nicht beschleunigen.
Wenn Sie die Reha allerdings "voll arbeitsfähig" bzw. eben "nicht erwerbsgemindert" beenden, dann erfolgt keine Umdeutung in den Rentenantrag, den müssten Sie dann extra Stellen. Die Chancen für eine Erwerbsminderungsrente stehen dann natürlich schlecht und Sie müssten sich möglicherweise auf Widerspruch und Klageverfahren einstellen, wenn Sie trotz dieser medizinischen Einschätzung die EM-Rente erreichen wollen. Nur für diesen Fall käme es dann möglicherweise auch auf den Zeitpunkt des Rentenantrags an.