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Experten-Antwort

EM-Rentenantragt vor Reha stellen

von frauke20.01.2011 | 10:50
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2 Antworten

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Ich stehe wenige Tage vor Beginn einer medizinischen Reha. Bin schon sehr lange arbeitsunfaehig und habe mir mit dem Gedankern an eine Rente aus verschiedenen Gruenden sehr schwer getan. Will jetzt aber doch einen Antrag stellen. Telefonisch hat mir ein Mitarbeiter der DRV gesagt, dass das so kurz vor einer Reha nicht notwendig sei, da dies auf jeden Fall in der Reha auf Grund des Abschlussberichtes in die Wege geleitet wuerde. Ich bin jetzt aber auch daran interessiert, da so schnell wie moeglich eine Enbtscheidung zu bekommen. Macht es da nicht trotzdem Sinn schon vor der Reha einen Antrag zu stellen? Und kann ich den erst einmal quasi ohne irgendwelche Unterlagen , Befundberichten meiner Aerzte ( bekomm ich jetzt eh nicht mehr) - mit Verweis auf die anstehende Reha stellen? Oder anders: Es gibt ja bestimmte Fristen, Laufzeiten, in denen ein Rentenantrag bearbeitet werden muss oder sollte ? Wenn ich nach Ansicht der Rehaaerzte voll arbeitsfaehig entlassen werde und dann trotzdem einen solchen Antrag stelle - ist es da von Vorteil, vorher diesen Antrag gestellt zu haben, weil dann eben diese Frist auch schon ab diesem Zeitpunkt beginnt? Werde ich volll oder gemindert arbeitsfaehig entlassen, ist das ja wahrscheinlich egal, ob ich ihn vorher oder nachher stelle??!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo frauke,

der DRV-Mitarbeiter hat Ihnen das letztlich richtig dargestellt: Es macht im Moment wenig Sinn, den Rentenantrag zu stellen.

Die vorliegenden medizinischen Unterlagen sind ja schon für die Entscheidung zur Reha beurteilt worden und offenbar wurde da eine Chance gesehen, Ihre Erwerbsfähigkeit zu bessern (andernfalls hätte man Sie bereits auf die Möglichkeit der EM-Rente angesprochen).

Während der Reha würde sowieso keine Bearbeitung des Rentenantrages erfolgen, weil das Ergebnis der Reha abgewartet werden muss.

Wenn nach Ende der Reha festgestellt wird, dass doch eine Erwerbsminderung vorliegt, dann gilt der Reha-Antrag automatisch als Rentenantrag. Sie haben dann keine Fristen versäumt oder ähnliches. Auf der anderen Seite würden Sie mit dem zusätzlichen Rentenantrag das Varfahren auch nicht beschleunigen.

Wenn Sie die Reha allerdings "voll arbeitsfähig" bzw. eben "nicht erwerbsgemindert" beenden, dann erfolgt keine Umdeutung in den Rentenantrag, den müssten Sie dann extra Stellen. Die Chancen für eine Erwerbsminderungsrente stehen dann natürlich schlecht und Sie müssten sich möglicherweise auf Widerspruch und Klageverfahren einstellen, wenn Sie trotz dieser medizinischen Einschätzung die EM-Rente erreichen wollen. Nur für diesen Fall käme es dann möglicherweise auch auf den Zeitpunkt des Rentenantrags an.

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1 Antworten

Anitaam 20.01.2011 | 12:23
Hat er Ihnen doch schon gesagt: Die DRV wird auf jeden Fall erst den Abschlussbericht abwarten, bevor sie irgendwas (womöglich zweimal) bearbeitet.
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