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EM- Rentenbezug

von mausi28.09.2007 | 12:27
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3 Antworten

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Ich Habe am 14.09.2004 meinen EM- Rentenantrag Gestält und bis zu diesem Datum wurde die Rente berechnet obwohl ich noch bis zum 28.02.2005 Arbeitslos war und noch beiträge von der AA gezahlt worden sind warum werden die nicht mit Berechnet? Außerdem was bedeutet Rentenbezug mit Zurechnungszeit und Arbeitslosengeld wird diese Zeit später mal auf die Altersrente angerechnet ? Oder hätte man das schon berücksichtigen müssen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden Entgeltpunkte für Beitrags- und Anrechnungszeiten nur ermittelt, die vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Dem Versicherungsprinzip, dass ein bereits eingetretener Leistungsfall nicht mehr versicherbar ist, wird damit Rechnung getragen. Die zurückgelegten Zeiten nach dem Monat des Eintritts der Erwerbsminderung werden bei dem späteren Leistungsfall (z.B. des Alters) berücksichtigt.

Die Zurechnungszeit (Hochrechnung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) ist dagegen bereits bei der Rente wegen Erwerbsminderung zu ermitteln.

2 Antworten

???am 28.09.2007 | 12:47
Die Beitragszeiten können immer nur bis zum Versicherungsfall berücksichtigt werden. Der Versicherungsfall steht immer im Bescheid, lesen Sie doch mal nach. Ihre nach dem Versicherungsfall liegenden Beitragszeiten werden dann bei Altersrente berücksichtigt. Die Zurechnungszeit dagegen wird schon jetzt bei der EM-Rente mitgerechnet, da sie so gestellt werden sollen, als wenn Sie bis 60 gearbeitet hätten (grob gesagt).
mausiam 28.09.2007 | 12:46
Was ich vielleicht noch dazu sagen muss was komisch ist das die Zeit vom14.09.2004 bis zum 30.09.2004 berechnet worden sind und die Zeit vom 01.10.2004 bis zum 28.02.2005 taucht im Rentenbescheid garnicht auf obwohl beiträge gezahlt wurden!
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