Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rentenkürzung-Versorgungsausgleich

von siel16.02.2012 | 19:08
2775 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Welche Regelung der sofortigen Rentenkürzung gab es vor 2009? 1. Scheidung 1987, Partner z.Zt. 47 Jahre alt. Es wurde ein Versorgungsausgleich mit Punkten an die gesch. Ehefrau übertragen. 2. 1997 wurde dem Ex-Ehemann eine volle EU-Rente bewilligt, mit sofortigem Abzug der Punkte aus dem Versorgungsausgleich. 3. Ex-Ehefrau war bis 2003 noch vollberufstätig. Frage: war die sofortige Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich rechtens oder hätte diese erst mit Rentenbewilligung der Ex-Ehefrau im Jahr 2003 in Abzug gebracht werden dürfen? "Malusregelung § 268a, Abs. 2 SGB VI"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von "Schade" kann ich nur zustimmen. Die sofortige Kürzung war rechtens.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Schadeam 16.02.2012 | 20:07
Ja das war auch damals rechtens. Lediglich wenn er bei der Scheidung bereits Rentner gewesen wäre, hätte das Rentnerprivileg gegriffen und die Kürzung wäre erst mit Rentenbeginn möglich gewesen.
-/-am 16.02.2012 | 23:12
Eigentlich sollten solche Frage doch bereits bei der Scheidung geklärt worden sein ?!
W*lfgangam 16.02.2012 | 23:39
Hallo -/-, Sie glauben nicht, welche Fragen bei einer Abänderungsentscheidung zum Versorgungsausgleich und Neubewertung des Ehezeitraums/Arbeitsfähigkeit der Ex/gegen 'Vorteil' aus Nichtehe/weiterer nachehelichem Unterhaltsanspruch aus der Ehe/Versorgungsausgleich zz. aufgewickelt werden. Gruß w. ...Urteile von gestern - Geschichte. Die Anwälte freuen sich - überfluten die DRV mit möglichen/kann/wie wäre es Berechnungen. (dazu kein weiterer Kommentar von mir !)
sielam 17.02.2012 | 09:12
Vielen Dank für die Antworten. Verunsichert war ich nur deshalb, da ein Zeitungsbericht eine andere Aussage getroffen hatte und eine sofortige Kürzung der EM-Rente vor 2009 nicht rechtens sei. Hier wurde die Meinung vertreten, dass die EM-Rente erst bei Bewilligung einer Rente des EX-Partners durchzuführen sei!
...am 18.02.2012 | 22:17
Zitat von siel anzeigen
Das stimmt. Allerdings nur, wenn die Rente bereits vor dem Versorgungsausgleich bezogen worden war. Das nennt man "Rentnerprivileg". "Renter" deshalb, weil das "Privileg" nur für Rentner galt. Wer noch kein Rentner war, hatte auch das Privileg nicht, dann aber eine Malusregelung aus dem Versorgungsausgleich ab Rentenbeginn. Der Rentenbeginn bei dem anderen geschiedenen Ehegatten spielte dabei dann keine Rolle.
Wolfgang Aam 24.02.2012 | 13:08
So werden die Versorgungsausgleichspflichtigen vom Staat abgezockt. Mit welchem Recht wird die Rente ab Scheidung für immer um die festgelegten Punkte gestrichen? (außer Rentenprivileg) Das ist soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung. Es sind vom Versicherten und dessen Arbeitgeber eingezahlte Beiträge zur RV. Da soll der Staat die Finger weglassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026