Welche Regelung der sofortigen Rentenkürzung gab es vor 2009?
1. Scheidung 1987, Partner z.Zt. 47 Jahre alt. Es wurde ein Versorgungsausgleich mit Punkten an die gesch. Ehefrau übertragen.
2. 1997 wurde dem Ex-Ehemann eine volle
EU-Rente bewilligt, mit sofortigem Abzug der Punkte aus dem Versorgungsausgleich.
3. Ex-Ehefrau war bis 2003 noch
vollberufstätig.
Frage: war die sofortige Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich rechtens oder hätte diese erst mit Rentenbewilligung der Ex-Ehefrau im Jahr 2003 in Abzug gebracht werden dürfen?
"Malusregelung § 268a, Abs. 2 SGB VI"?